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Zwickauer Terrorzelle: Mutmaßlicher Neonazi-Helfer gesteht Waffenlieferung

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Mutmaßlicher Neonazi-Helfer gesteht Waffenlieferung

24.02.2012, 09:42 Uhr

Wie hier in Nürnberg erinnerten Menschen bundesweit mit einer Schweigeminute an die zehn Opfer der Neonazi-Zelle. (Quelle: dpa)

Wie hier in Nürnberg erinnerten Menschen bundesweit mit einer Schweigeminute an die zehn Opfer der Neonazi-Zelle. (Quelle: dpa)

Bei den Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie könnte sich geklärt haben, woher die wichtigste Tatwaffe kam. Ein Anfang Februar festgenommener 31 Jahre alter Mann hat nach Angaben seines Verteidigers gestanden, dass er den Untergetauchten eine Handfeuerwaffe samt Schalldämpfer geliefert habe.

Hierbei habe es sich "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" um die Ceska 83 gehandelt, welche bei neun Morden an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft verwendet wurde, teilte der Anwalt in einer Presseerklärung mit.

Der Erklärung zufolge war der Mann von Herbst 1998 bis Sommer 2000 Kontaktperson zwischen den untergetauchten Mitgliedern der Zwickauer Terrorzelle NSU und dem ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben - der ebenfalls als mutmaßlicher Helfer der Gruppe in Untersuchungshaft sitzt. Zwischen Herbst 1999 und Sommer 2000 habe er den Untergetauchten die Waffe geliefert.

Verdächtiger sagt umfangreich aus

Wie Generalbundesanwalt Harald Range sagte, hat der 31-Jährige in den Vernehmungen umfangreiche Angaben gemacht. "Er hat sich zu seinem eigenen Tatbeitrag geäußert. Und er hat - nach unseren Erkenntnissen auch glaubhaft - gesagt, dass er sich schon vor Jahren aus der rechtsextremistischen Szene gelöst hat", sagte Range.

Der Verdächtige hatte zuletzt in Düsseldorf gelebt, wo er an der Fachhochschule Sozialpädagogik studierte und als Berater der Aids-Hilfe arbeitete. Mit seinem Lebensgefährten wohnte er in einer Gegend mit hohem Ausländeranteil. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm mittlerweile Beihilfe zu zehn Morden und einem Mordversuch vor - also sämtlichen Mordtaten, die dem NSU zugerechnet werden, wie ein Sprecher der Behörde sagte.

Für den Tatbestand Beihilfe kommt es nicht darauf an, ob die Waffe bei den einzelnen Taten konkret eingesetzt wurde, sondern es kann ausreichen, wenn eine Waffe grundsätzlich zur Verfügung stand. Deshalb könnte sich der Mann auch der Beihilfe zum Mord und Mordversuch an den Polizisten in Heilbronn strafbar gemacht haben, obwohl die Ceska dabei nicht verwendet wurde.

Nach Angaben seines Anwalts soll der 31-Jährige bei der Lieferung der Waffe nicht gewusst haben, dass das Trio Straftaten geplant oder durchgeführt hatte. Davon habe er erst im November vergangenen Jahres erfahren, sagte der Anwalt.


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Quelle: dpa

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