20.01.2012, 17:12 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Der dm-Erpresser und sogenannte Bombenleger von Dortmund kommt auf freien Fuß. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe - wegen Vortäuschens einer Straftat, Nötigung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.
Der Haftbefehl wurde zugleich aufgehoben. Das Gericht ordnete aber an, dass sich der 26-Jährige in psychiatrische Behandlung begeben muss.
Der Student aus Krefeld hatte die Drogeriekette dm erpresst und gedroht, Kunden und Personal mit Giftgas und Sprengstoff zu töten. Anfang vergangenen Jahres hatte er Bomben-Attrappen in der Nähe des Dortmunder Fußballstadions deponiert.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er seine Taten vorbehaltlos gestanden und in sein Seelenleben Einblick gegeben hatte. "Bei dem Krankheitsbild kostete es ihn erhebliche Überwindung, sich zu äußern. Wir glauben, dass er keine Märchen erzählt", sagte der Vorsitzende Richter. "Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte solche Taten nicht mehr begehen wird und geläutert ist."
Der 26 Jahre alte Sohn aus gutem Hause hatte schon fast zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen. Auch deshalb kam er jetzt frei. Er verließ sichtlich erleichtert und schweigend in Begleitung seiner Eltern den Gerichtssaal.
Nach Meinung des Gerichts ist der junge Mann zwar schuldfähig: Er habe gewusst, dass er Unrecht tat. Ihm sei es aber nie um Geld gegangen. Die Bomben-Attrappen habe er abgelegt, weil er ernst genommen werden wollte. Letztlich sei er sogar froh gewesen, als "mit der Festnahme alles vorbei war", so der Richter.
"Wir werden die Strafe akzeptieren", erklärte der Verteidiger des Angeklagten, Dirk Uden. Mit Blick auf seinen Mandanten sagte er: "Er ist sehr erleichtert. Sicherlich weiß er noch nicht, was das für ihn bedeutet. Das Urteil ist eine Herausforderung, er muss sich jetzt um seine Krankheit kümmern."
Das Gericht hat die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt. In dieser Zeit darf sich der junge Mann nichts zuschulden kommen lassen. Falls doch, muss er die Haftstrafe verbüßen.
Noch Anfang der Woche hatte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen versuchter räuberischer Erpressung und Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz gefordert. Der Beschuldigte habe "kalt berechnend und Angst einflößend" gehandelt. Sein Motiv sei Geldgier gewesen. "Vor uns sitzt ein Erpresser und Bombenleger", war sich der Ankläger sicher.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer hingegen eine Bewährungsstrafe gefordert und auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten verwiesen. Der junge Mann leide unter einer "Verletzung der Seele" weil er wisse, dass er "anders" sei. Zwei von drei Sachverständigen hatten dem Angeklagten eine autistische Störung attestiert, das sogenannte Asperger-Syndrom.
Der 26 Jahre alte Student aus Krefeld hatte Anfang 2010 mehrere Erpresser-E-Mails an die Drogeriemarktkette dm geschrieben. Anfang vergangenen Jahres bot er dann der Deutschen Botschaft in Islamabad Informationen über vermeintlich bevorstehende Bombenanschläge an. Zur Untermauerung stellte er mehrere - nicht funktionstüchtige Bomben in nahe dem Dortmunder Fußballstadion ab. BKA-Fahnder gingen zum Schein auf das Angebot ein - doch bei einem Treffen nahmen sie ihn fest.
Quelle: dpa
Karl schrieb:
am 20. Januar 2012 um 19:10:22
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(0)
zweite Chance
Schon als Kind weiß man den Unterschied zwischen Gut und Böse.
Komisch jeder Verbrecher redet sich mit einer schlechten
Kindheit
heraus,demnach dürfen nur diejenigen mit einer Guten bestraft werden.
Verbrechen ist Verbrechen,wehret den Anfängen,daher Höchststrafe.
Aber bei diesen Richtern?Armes Deutschland
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