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Zugspitzlauf-Prozess: Veranstalter beteuert seine Unschuld

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Veranstalter beteuert seine Unschuld

23.11.2009, 14:36 Uhr

In kurzen Hosen auf die Zugspitze: Zwei Menschen wurde das im vergangenen Jahr zum Verhängnis (Foto: dpa) In kurzen Hosen auf die Zugspitze: Zwei Menschen wurde das im vergangenen Jahr zum Verhängnis (Foto: dpa)Im Prozess um den tödlichen Zugspitzlauf vom Juli 2008 hat der Angeklagte alle Vorwürfe bestritten. Er sei noch immer sehr betroffen von den zwei Todesfällen, sagte Peter K., der Geschäftsführer des Veranstalters Getgoing, vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.

"Ich möchte aber auch mit voller Überzeugung sagen, dass mich keinerlei Schuld an den Todesfällen trifft", sagte der 54-Jährige. Er sei den gesamten Ablauf des Veranstaltungstags noch einmal akribisch durchgegangen und könne nicht erkennen, warum er schuldig sein sollte.

Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung

K. ist wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und neunfacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wollte es in dem Fall eigentlich bei einer Strafe in Höhe von 13.500 Euro bewenden lassen. K. wäre damit nicht vorbestraft gewesen. Er akzeptierte den Strafbefehl aber nicht. Der Nachrichtenagentur AFP sagte K. am Rande des Prozesses, sollte er dennoch verurteilt werden, werde er bis zur letzten Instanz dagegen vorgehen.


"Überlegenes Wissen"

Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein sagte, bei dem ursprünglichen Strafbefehl hätten die Ermittler berücksichtigt, dass die Läufer eine "erhebliche Mitverantwortung" gehabt hätten. Sie hielt K. aber vor, er sei bereits frühzeitig von der Bergwacht auf den einsetzenden Schneefall hingewiesen worden. Dadurch habe er ein "überlegenes Wissen" gehabt, das den Läufern nicht zur Verfügung gestanden hätte.

Angeklagter: Wetterumschwung nicht überraschend

Anders als die Anklage bestreitet K. allerdings, dass die Wetterlage extrem war. Es habe sich mit dem Schneefall nicht um einen überraschenden Wetterumschwung gehandelt sondern um eine Wetterlage, die er erwartet habe und die auch zumindest so ähnlich vorhergesagt worden sei, sagte der Angeklagte.

Ziel vorverlegt

Nach seiner Auffassung hätte der Lauf von der Wetterlage her auch zu Ende gebracht werden können - er habe sich nur zur Vorverlegung des Ziels entschlossen, da die Bergwacht insgesamt überfordert gewirkt habe. Die Läufer seien außerdem im Vorfeld darauf hingewiesen worden, dass es kalt werden könne und aufgefordert worden, sich entsprechend zu kleiden. Diese Aufforderungen seien aber zurückgewiesen worden.

Wieder Lauf organisiert

K. will vor Gericht auch klären lassen, inwiefern bei derartigen Extremsportereignissen die Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Er hatte in diesem Jahr trotz des Dramas bereits wieder einen Lauf organisiert.

Kurze Hose und T-Shirt

Bei dem Lauf bei schlechtem Wetter waren im Sommer vergangenen Jahres ein 41-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-Jähriger aus Baden-Württemberg an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben, sechs weitere Teilnehmer mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die beiden Verstorbenen waren wie eine Reihe anderer Teilnehmer in kurzer Hose und T-Shirt zum Lauf auf die Zugspitze gestartet.


Quelle: AFP

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