Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 sei die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das gehe aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Wie die Zeitung schreibt, habe es im vergangenen Jahr 5348 solcher Verfahren gegeben, 2007 seien es 4806 gewesen. Insgesamt 16.463 Mal seien Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Besonders drastisch sei der Anstieg mit 30 Prozent in Bayern ausgefallen, wo im vergangenen Jahr 1023 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung registriert worden seien. Im Vorjahr seien es 782 gewesen.
Keine Zahlen zu präventiven Maßnahmen
Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken seien hier nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten seien die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Letztere werden auch nicht von der Justiz kontrolliert, sondern von der sogenannten G-10-Kommission des Parlaments (benannt nach Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt).
Grüne: Alarmierende Entwicklung
Durch die gestiegenen Zahlen fühlen sich die Grünen in ihrer Kritik an der Telefonüberwachung bestätigt. "Alarmierend" nannte Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz die Entwicklung. "Die Überwachung wird immer stärker zum Einstiegs- und Regelinstrument der Strafverfolgung, obwohl sie eigentlich nur bei erheblichen Straftaten im begrenzten Umfang genutzt werden sollte. Die Verhältnismäßigkeit ihrer Anwendung steht daher immer stärker in Frage", kritisierte er.
Seit 2007 Anstieg um 50 Prozent
Zulässig ist die Überwachung der Telekommunikation laut Strafprozessordnung nur bei schweren Straftaten wie Mord, sexuellem Missbrauch von Kindern, aber auch bei Verfahren wegen Drogenhandels. Genau diese waren der Statistik zufolge 5498 Mal und damit mit Abstand der häufigste Anlass für Telefonüberwachung. Verglichen mit 2007 ist das ein Anstieg um 50 Prozent.