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Wulffs Sarrazin-Entscheidung: Fall 1 für Nummer 1

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Wulffs Sarrazin-Entscheidung: Fall 1 für Nummer 1

03.09.2010, 12:01 Uhr | Von S. Fischer, F. Gathmann, V. Medick, S. Weiland

Bundespräsident Wulff muss den Sarrazin-Rausschmiss absegnen (Foto: dpa)

Bundespräsident Wulff muss den Sarrazin-Rausschmiss absegnen (Foto: dpa)

Christian Wulff richtet über Thilo Sarrazin - es ist der erste Härtetest für den Präsidenten. Nach dem einstimmigen Abberufungsbeschluss der Bundesbank gibt es für ihn fast keinen Spielraum mehr. Aber wäre ein Rauswurf juristisch wirklich wasserdicht?

Berlin - Seit zwei Monaten ist Christian Wulff im Amt. Er gab ein Sommerfest, machte das Schloss Bellevue kindergerecht. Er tat das, was alle Präsidenten vor ihm taten - das eigene Image pflegen. Sein einziger Fauxpas war ein Urlaub bei einem befreundeten Unternehmer auf Mallorca. Er reagierte prompt, mit offensiver Medienarbeit. Zuletzt sprach Wulff darüber, dass seine Frau und er auf einen Kita-Platz für den jüngsten Sohn warten müssen. Seht her, wie andere Bürger dieses Landes auch, war das Signal.

Doch die Zeit des reinen Repräsentierens, wie sie für die Amtsinhaber zum Tagesgeschäft gehört, ist vorbei. Schneller als gedacht stehen Wulff und das Bundespräsidialamt vor der ersten Herausforderung: Die Bundesbank will ihr Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin loswerden, dessen Thesen über Migranten und vererbte Intelligenz das Land seit Tagen beschäftigen.

Jetzt ist Wulff an der Reihe. Er ist gewissermaßen der Staatsnotar, er muss den Rausschmiss absegnen.

Es spricht viel dafür, dass Wulff dem Wunsch der Bundesbank entspricht. Das jedenfalls kann man aus den Worten herauslesen, die er am Mittwoch im Sender N24 sagte. Wulff, der gerade seine erste Bürgertour in Sachsen begonnen hatte, erklärte: "Ich glaube, dass jetzt der Vorstand der Deutschen Bundesbank schon einiges tun kann, damit die Diskussion Deutschland nicht schadet - vor allem auch international."

Ist das schon ein Hinweis, dass der Bundespräsident dem Ansinnen des Vorstands folgen wird? Dass Wulff nach tagelangem Schweigen sich plötzlich so pointiert in die Debatte einschaltete und Druck auf die Bundesbank ausübte, sorgte in Regierungskreisen jedenfalls für Verwunderung. Man sei überrascht, hieß es.

Mit dem Fall Sarrazin betritt das Bundespräsidialamt und auch das Bundeskabinett Neuland. Noch nie wurde ein Bundesbanker aus dem Amt gejagt. Es geht nun um juristische Spitzfindigkeiten. Aber auch um den richtigen Ton: Integration, das hatte Wulff in seiner Antrittsrede angekündigt, werde eines seiner Schwerpunktthemen werden.

Und schon ist er mittendrin im Thema.

Seine Juristen auch. In Berlin studieren sie schon seit Tagen die Fachliteratur. Auch im Regierungsapparat herrscht Unsicherheit, was die Abberufung eines Bundesbankers angeht. "Ich kann Ihnen bislang nichts Belastbares liefern, ein solcher Fall ist bis heute nicht vorgekommen", sagt ein Beteiligter.

Knifflige Rechtsfrage

Wulff will jetzt prüfen - das kündigte er noch am späten Nachmittag an. Es könnte ein Weilchen dauern. Denn kaum eine Materie regt derart zu juristischen Interpretationen an wie das Bundesbankgesetz. Was die Abberufung angeht, schweigt das Gesetz. Zwar ist bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds die Beteiligung von Bundesregierung und Bundespräsident in Paragraf 7 geregelt - nicht aber der unfreiwillige Abgang.

Es ist eine knifflige Rechtsfrage, die nun vielen Beteiligten Kopfzerbrechen bereitet: Was, wenn Sarrazin klagt und am Ende seine Abberufung wieder rückgängig macht? Dann könnte auch Bundespräsident Wulff beschädigt sein.

Über das Problem einer fehlenden Abberufungsregelung haben Experten seit Jahrzehnten geschrieben. Das sei kein Fehler, schrieb der Professor für Öffentliches Recht, Ulrich Häde, in einem Aufsatz. Auf 18 Seiten problematisierte er 2005 die "Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bundesbank". Häde hielt fest, in der Begründung zum Bundesbankgesetz sei vom Gesetzgeber argumentiert worden, dadurch solle die "sachlich gebotene und verfassungsrechtlich zulässige Unabhängigkeit der Bundesbank" gewahrt werden.

Häde musste daher in seiner Studie Vergleiche mit anderen Rechtsvorschriften heranziehen und kam zur Erkenntnis:

- "Das alles führt zu dem Schluss, dass nur die Bundesregierung die Befugnis hat, dem Bundespräsidenten nach vorheriger Anhörung des Vorstands der Bundesbank die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds vorzuschlagen."

In einem älteren Kommentar zum Bundesbankgesetz argumentierte Ludwig Gramlich, Professor für Öffentliches Recht:

- Gegen den Willen eines regulär bestellten Vorstandsmitglieds dürfe der Bundespräsident eine Abberufung außer bei nachweislicher Dienstunfähigkeit "nur nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Prinzipien vornehmen, aus wichtigem Grund nämlich".

Noch ist unklar, welche konkrete Begründung die Bundesbank heranzieht. Wulffs Rechtsabteilung wird jedenfalls entscheiden müssen, ob die Voraussetzungen für die Entlassung eines Mitglieds des Bundesbank-Vorstands erfüllt sind - und dabei Arbeitsvertrag, Bundesbankgesetz und Verhaltenskodex der Bundesbank berücksichtigen. Diesen Kodex hatte die Bundesbank einst nach dem Streit über kostenlose Übernachtungen von Ex-Präsident Ernst Welteke im Berliner Hotel "Adlon" eingeführt. Welteke war im April 2004 zurückgetreten. Seitdem heißt es im Kodex, die Vorstandsmitglieder "verhalten sich jederzeit in einer Weise, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrechterhält und fördert".

Einen Hinweis darauf, dass die Bundesbank Sarrazin einen schweren Verhaltensfehler vorwirft, ließ sich aus der dürren Mitteilung der Notenbank herauslesen: Der Corporate-Governance-Beauftragte, Uwe Schneider, unterstütze den Antrag auf Abberufung uneingeschränkt, hieß es.

Am Donnerstagmorgen hatte "Bild" von einem Vorfall am Rande eines Interviews berichtet, das der TV-Moderator Michel Friedman mit Sarrazin geführt hatte. Demnach kam es zum Eklat, am Ende soll Sarrazin ausgerufen haben: "Herr Friedman, heute waren Sie ein Arschloch!"

Vielleicht war das ein Satz zu viel.

Mitarbeit: Dietmar Hipp


Quelle: Spiegel Online

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