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Wulff-Rücktritt: Hat Christian Wulff den Ehrensold verdient?

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Hat Wulff den Ehrensold verdient?

17.02.2012, 17:35 Uhr

Ob Christian Wulff einen Anspruch auf den Ehrensold hat, ist noch unsicher (Quelle: dpa)

Ob Christian Wulff einen Anspruch auf den Ehrensold hat, ist noch unsicher (Quelle: dpa)

Seit Beginn der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff wurde darüber diskutiert, ob er nach einem Rücktritt Anspruch auf den sogenannten Ehrensold hat. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam jetzt zu dem Ergebnis: eher nein. In der Herleitung wird sehr deutlich gemacht, dass ein Rücktritt aus persönlichen Gründen nicht zum Bezug der jährlich 199.000 Euro berechtigt. Tritt dieser Fall ein, könnte es für Christian Wulff bald finanziell eng werden.

In einer kürzlich veröffentlichen Expertise befindet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestage: "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen," seien eher keine politischen Gründe, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, "die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind".

Unter politischen Gründen sind dem Gutachten zufolge solche zu verstehen, die "im Zusammenhang mit der Gestaltung des öffentlichen Lebens stehen müssen". Als Beispiel werden in der Ausarbeitung etwa tiefe Differenzen mit der Regierung über die Außen- und Innenpolitik genannt. Das Gutachten ist rechtlich aber nicht bindend.

Nur ein Übergangsgeld für Wulff?

Damit deckt sich das Gutachten aus dem Deutschen Bundestag mit dem Ergebnis der juristischen Analyse des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim von Ende Januar. Der renommierte Rechtswissenschaftler fällte das klare Urteil, "dass der Bundespräsident keinen Anspruch auf den Ehrensold hat, wenn er aus persönlichen Gründen zurücktritt". Das sei insbesondere dann der Fall, wenn der "Rücktritt auf eigene Verfehlungen beruht".

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Christian Wulffs Rücktritt: Seine Erklärung

Als Staatsoberhaupt habe er nicht mehr das nötige Vertrauen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung. zum Video

Sollte die Regierung die Ergebnisse des Bundestagsgutachtens und der Analyse des Verwaltungsrechtlers Arnim berücksichtigen, könnte es für Christian Wulff bald finanziell eng werden. Arnim schrieb, dass der 52-Jährige zwar Anspruch auf die Altersversorgung als ehemaliger Abgeordneter und Ministerpräsident hat - aber frühestens in fünf Jahren.

Ohne Ehrensold hätte Wulff nach Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim jetzt lediglich Anspruch auf ein Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt in Hannover - monatlich rund 7000 Euro, befristet auf zwei Jahre.

Foto-Serie: Stationen des Politikers Christian Wulff
6 Bilder von 11

SPD: Wulff soll auf Ehrensold verzichten

Anders sieht dies der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis mit seiner Einschätzung, dass Wulff keinen Anspruch auf den Ehrensold habe: "Die in dem entsprechenden Gesetz genannten politischen oder gesundheitlichen Gründe sind unbestimmte Rechtsbegriffe", sagte Battis der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Battis verwies darauf, dass auch Wulffs Vorgänger Horst Köhler aus Gründen zurückgetreten sei, "die mehr im Persönlichen als im Politischen zu liegen schienen". Trotzdem habe kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben. Das für die Entscheidung zuständige Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe hier "einen Spielraum".

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christine Lambrecht, legte Wulff einen Verzicht nahe. "Es wäre angemessen, wenn Herr Wulff über die Frage nachdenkt, auf seinen Ehrensold zu verzichten", sagte sie den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe. Schließlich sei Wulff nur gut eineinhalb Jahre im Amt gewesen.

Steuerzahlerbund fordert Reform der Präsidenten-Pension

Innerhalb der aktuellen Debatte fordert auch der Bund der Steuerzahler eine Reform der Bundespräsidenten-Pension. "Die Steuerzahler haben bei allem Respekt vor dem hohen Amt kein Verständnis dafür, dass ein ausgeschiedener Bundespräsident derart privilegiert wird, wie es derzeit der Fall ist", sagte der Präsident des Verbands, Karl Heinz Däke.

Der Steuerzahlerbund schlägt vor, zur ursprünglichen Regelung aus dem Jahr 1953 zurückzukehren. Nach Ausscheiden aus dem Amt könnten die Amtsbezüge demnach drei Monate lang in voller Höhe weitergewährt werden, um sie im darauffolgenden Jahr auf drei Viertel abzusenken. Im Anschluss daran würde der Altbundespräsident dauerhaft einen Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge erhalten. Wulff selbst habe dies nach seinem Amtsantritt im Jahr 2010 angeregt.

Alternativ könnten die Bezüge zunächst an die Dauer der tatsächlich geleisteten Amtszeit gekoppelt werden, um sie dann schrittweise abzusenken, schlug der Steuerzahlerbund vor.


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Quelle: dapd , dpa

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Kommentare (864)

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Thema: "Wulff-Rücktritt: Hat Christian Wulff den Ehrensold verdient?"

harras schrieb: am 17. Februar 2012 um 21:38:57
(897) (54) ehrensold
warum, er hat doch nur ca. 580 tage das amt inne gehabt, also nichts getan. andere arbeiten 35-45 jahre und bekommen eine rente von
noch nicht einmal 1000 €. d ist und bleibt ein selbstbedienungsladen für politiker. sie kosten dem steuerzahler millionen von euro im monat.
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Eine einzige Schande schrieb: am 17. Februar 2012 um 21:34:33
(661) (31) Selbstbedienungsladen Politik
Die SPD Kraft MP hat ja erst die Diäten um 500 Euro wieder erhöhen lassen. Sind ja arm dran unsere Politiker .

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Peter schrieb: am 17. Februar 2012 um 21:24:41
(211) (26) Ehrensold
Jetzt ist ja der Posten frei. Ich melde mich freiwilllig.

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