06.05.2010, 12:02 Uhr
Die Tatwaffe von Winnenden: Wie viel Schuld trägt der Vater des Amokläufers? (Foto: dpa)
Der Vater des Amokläufers von Winnenden (Baden-Württemberg) kommt vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen.
Der Angeklagte muss sich nach Angaben vom Donnerstag aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt - neben hunderten Schuss Munition sowie zahlreichen Wechselmagazinen.
Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, eine Klage zu erheben. Der Prozess solle wachrütteln, betonte er. Nach der Anklageerhebung verzögerte sich das Verfahren, weil das Landgericht der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag gab. Unter anderem mussten Zeugen erneut befragt werden.
Die Ermittler sollten zudem noch klären, ob der Amokläufer den achtstelligen Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. In diesem Fall hätte Tim K. den Amoklauf auch dann verüben können, wenn sein Vater die Waffe eingeschlossen hätte.
Quelle: dpa
Realist schrieb:
am 6. Mai 2010 um 15:21:45
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Winnenden...
Hach dieses Gutmenschentum. Art2 Grundgesetz Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verhältnismäßigkeit bei Gesetzen: Legale
Privatwaffen sind 0.002% an Straftaten beteiligt. - Waffen nur in Hand der Obrigkeit bedeutet die faktisch Abschaffung der frh. dem. Grundordnung. Wie ist dann Art20 Abs4 GG umsetzen? Keine Freiheit ohne Risiko. Aus der Geschichte nichts gelernt. Geht achtsam mit Menschen um- Auch mit Aussenseitern. Niemand wird als Mörder geboren.
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scooterfan schrieb:
am 6. Mai 2010 um 15:16:46
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rictig so
Richtig so dass der Vater vor Gericht steht, was sich diese Hobbyjäger in Deutschland alles erlauben, gehört sowieso verboten.
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Geli schrieb:
am 6. Mai 2010 um 15:12:05
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Lieber dextro
Ihr Wunsch war schon mal Realität. So ab 1939. Die Zahl der Opfer ging nachweislich hoch. Wette verloren
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