10.02.2011, 11:09 Uhr
Zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden soll heute das Urteil gegen den Vater von Tim K. gesprochen werden (Foto: ddp)
Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden soll vor dem Landgericht Stuttgart heute um 9.30 Uhr das Urteil gegen den Vater des Täters gesprochen werden. Der Unternehmer hatte eine seiner Pistolen in einem Schrank im Schlafzimmer unverschlossen aufbewahrt. Mit der Waffe hatte sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater steht wegen der ungesicherten Aufbewahrung der Waffe seit September 2010 vor Gericht.
Am letzten Verhandlungstag, dem 1. Februar 2011, war der Angeklagte nach rund drei Monaten Abwesenheit überraschend zu den Plädoyers der Verteidigung erschienen und hatte sich bei den Angehörigen der Opfer für die Tat seines Sohnes sowie für seine eigenen Fehler entschuldigt. "Ich fühle mich verantwortlich für meinen Sohn Tim und die Fehler, die ich gemacht habe", sagte der Angeklagte und drückte den Hinterbliebenen sein Mitgefühl aus.
Seit seinem Beginn am 16. September 2010 hatte der Prozess bereits für einige Überraschungen gesorgt. Der Angeklagte schwieg zum Auftakt zu den Tatvorwürfen. Zudem erklärte die Kammer, dass neben einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz auch ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung nicht auszuschließen sei.
Nach zwei verschobenen Verhandlungsterminen erschien der 52-Jährige Ende Oktober überraschend nicht vor Gericht. Über seine Rechtsanwälte ließ er erklären, er habe auch nicht vor, zu den weiteren Verhandlungsterminen zu kommen. Die Kammer beschloss, den Prozess ohne ihn fortzusetzen, da seine Anwesenheit für die weitere Sachaufklärung nicht notwendig sei. Dies sorgte für Unmut bei den Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen.
Einen halben Monat später lehnte das Gericht einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit ab. Der Laienrichter soll zuvor Polizeibeamte "massiv" beleidigt haben, nachdem er kurz nach Mitternacht betrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt mit Prozessakten aufgefunden worden war. Der Prozess musste daraufhin mit einem Ersatzschöffen fortgesetzt werden.
Ende November behauptete eine Notfallseelsorgerin des Kriseninterventionsteams der Polizei, die Eltern des Amokläufers seien von den psychiatrischen Ärzten ihres Sohnes über seine Tötungsfantasien informiert worden. Wenige Tage später widerrief sie jedoch diese Aussage, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen sie wegen versuchter Strafvereitelung einleitete.
Mitte Dezember bestätigte sie schließlich ihre erste Aussage. Darüber hinaus wollten sich im Laufe des Prozesses viele der ehemaligen Mitschüler des Amokschützen nicht an ihre früheren Aussagen bei der Polizei über den Zugang von Tim K. zum Waffentresor des Angeklagten erinnern.
Auch die Strafforderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger fielen unterschiedlich aus. Während die Staatsanwaltschaft auf eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung plädierte, forderte der Großteil der 43 zugelassenen Nebenkläger eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die beiden Strafverteidiger beantragten dagegen Straffreiheit.
Quelle: dpa , dapd
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