11.11.2010, 19:36 Uhr
Das Gericht muss ohne die Aussage der Psychotherapeutin des Amokläufers auskommen (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden vor dem Landgericht Stuttgart hat die Psychotherapeutin des Täters Tim K. die Aussage verweigert.
Über ihren Rechtsanwalt ließ die 39-Jährige vor Gericht erklären, sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dies gelte auch für ihre Aussagen bei früheren Vernehmungen bei der Polizei.
Am Nachmittag vernahm das Gericht eine Notfallseelsorgerin des Kriseninterventionsteams der Polizei, die die Familie des Angeklagten auch Monate nach der Amoktat von Tim K. psychosozial betreute. Sie sprach über den psychischen Zustand des Täters und die Folgen des Amoklaufs für die Familie. Demnach habe die Familie von Mordphantasien ihres Sohnes gewusst.
Die ehrenamtliche Helferin verwies auf ein Gespräch mit den Eltern von Tim K. einige Tage nach der Amoktat. So soll Tim K. seiner Mutter bereits im April 2008 gesagt haben: "Ich glaube, ich fühle mich komisch. Ich habe irgendetwas", woraufhin er auf Empfehlung seines Hausarztes in psychiatrische Behandlung nach Weinsberg im Landkreis Heilbronn kam.
Dort soll der 17-Jährige in seiner ersten Sitzung gesagt haben, er habe "einen Hass auf die Welt und möchte die ganze Menschheit umbringen". Dies habe er jedoch am darauffolgenden Sitzungstag zurückgenommen, sagte die Seelsorgerin unter Berufung auf ein weiteres Gespräch mit den Eltern.
Einige Behandlungstermine später sei Tim K. mit der Begründung entlassen worden, bei ihm lägen "keine schwerwiegenden Erkrankungen" vor. Nach der Amoktat hätten sich nach Angaben der Notfallseelsorgerin die Eltern über diese Diagnose sehr geärgert: "Die in Weinsberg hätten das doch merken müssen", sollen beide übereinstimmend gesagt haben. Allerdings seien Tim K. auch weitere Therapien angeraten worden, die der Amokläufer jedoch nicht angenommen habe. Um mehr soziale Kontakte für den Sohn herzustellen, habe der Vater dann beschlossen, ihn in seinen Schützenverein mitzunehmen.
Die Seelsorgerin sprach zudem über die Folgen der Amoktat für die Familie. So hätten die Familienmitglieder zunächst "fassungslos und schockiert" auf die Bluttat reagiert. "Sie waren alle am Boden zerstört über das Leid, das ihr Sohn angerichtet hatte", sagte sie. Vor allem die Tochter und die Ehefrau des Angeklagten hätten stark unter den Folgen gelitten. Dies sei durch die Morddrohungen, die vielen Umzüge und die ständige Angst davor, entdeckt zu werden, nur noch verstärkt worden. Nach Angaben der Notfallseelsorgerin wollte Tim seinem Vater zum 50. Geburtstag etwa 1000 Schuss Munition schenken, was er aber aufgrund seines Alters nicht gedurft habe. Daraufhin habe der Vater die Munition mit dem Geld von Tim K. gekauft.
Am Dienstag hatte bereits ein Waffenexperte des Landeskriminalamtes im Prozess ausgesagt. Mit der unverschlossenen Aufbewahrung von Tatwaffe und Munition in seinem Schlafzimmer habe der Angeklagte demnach gegen das Waffengesetz verstoßen.
Beides hätte laut Gesetz in einem Stahlschrank aufbewahrt werden müssen. Zwei Mitschüler des Amokläufers sagten zudem aus, sie hätten die Waffensammlung des Angeklagten zuvor schon einmal besichtigen dürfen.
Am selben Prozesstag musste das Gericht zudem einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit aus dem Prozess ausschließen. Die Polizei hatte den Schöffen in der Nacht sturzbetrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt aufgegriffen. Er hatte sich den Polizisten als Schöffe im Winnenden-Prozess zu erkennen gegeben und gesagt, sie sollten "vorsichtig sein, dass sie das nicht bereuen".
Später habe er die Polizisten als "Idioten" und "Scheißkerle" beschimpft. Nach Gerichtsangaben hatte er zudem einen Anklagesatz gegen den Vater des Amokläufers, eine Liste der Opfer sowie 76 von ihm gefertigte handschriftliche Notizen zum Prozess bei sich.
Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er laut Anklage seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der 17 Jahre alte Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und dann sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
Quelle: dapd
Claude schrieb:
am 11. November 2010 um 19:24:03
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(0)
entgleister Schöffe
Wie konnte die Justiz einen Menschen zum Schöffen machen, der sich wie
beschrieben benimmt und höchstwahrscheinlich
schon früher sich ähnlich benommen hat. So jemand ist als "Laienrichter" fehl am Platz. M.E. eine große
Blamage für das zuständige Gericht.
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Sportschütze schrieb:
am 11. November 2010 um 17:15:22
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Prozess nicht nachvollziehbar
Die Tat von Tim K.war ein abscheuliches Verbrechen.Doch man kann es nicht dem Vater anlasten.Er hat gegen eine
Vorschrift des Waffenrechts verstoßen, dafür muss er mit einer Geldbuße belegt werden. Ganz klar. Aber mehr daraus zu machen, wäre eine Beugung des Rechts.Auch wenn die Angehörigen der bedauernswerten Opfer das emotional sicher anders sehen.
Richter die sich dem Druck der Angehörigen oder der "öffentlichen Meinung" beugen und den Verstoß des Vaters anders als als Ordnungswidrigkeit ahn
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Hugo schrieb:
am 11. November 2010 um 16:08:43
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Winnenden
@seltenschreiber Ich kann dich wirklich verstehen, wenn du schreibst, dass du dich gerade schämst, denn wenn ich das
geschrieben hätte was du geschrieben hast, dann würde ich mich auch schämen. Also, ich drücke dir die Daumen, dass du aus deinem Geschrieben gelernt hast, um nicht mehr in Scham zu verfallen. Denn, Scham ist kein angenehmes Lebensgefühl.
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