09.11.2010, 18:03 Uhr
Der Winnenden-Prozess gegen den Vater von Tim K. in Stuttgart geht weiter (Foto: dpa)
Nach dem Skandal um einen betrunkenen und pöbelnden Schöffen wird der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden mit einem Ersatz-Laienrichter fortgesetzt. Was sich der Schöffe geleistet habe, gehe "über die Grenzen des Tolerierbaren weit hinaus", sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat vor dem Stuttgarter Landgericht.
Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft, dem auch mehrere Opfer-Eltern zustimmten, sei begründet, da der Schöffe offenbar "ein gestörtes Verhältnis zur Polizei" habe.
Die Polizei hatte den Schöffen in der Nacht vor dem vergangenen Prozesstag sturzbetrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt aufgegriffen. Er gab sich den Polizisten als Schöffe im Winnenden-Prozess zu erkennen und sagte, sie sollten "vorsichtig sein, dass sie das nicht bereuen". Später habe er die Polizisten als "Idioten" und "Scheißkerle" beschimpft. Nach Gerichtsangaben hatte er zudem einen Anklagesatz gegen den Vater des Amokläufers, eine Liste der Opfer sowie 76 von ihm gefertigte handschriftliche Notizen zum Prozess bei sich.
Weil er kaum gehen konnte, wurde der Schöffe anschließend von der Polizei in eine Ausnüchterungszelle gebracht. Die Polizei stellte daraufhin Strafanzeige gegen ihn wegen Beleidigung.
Nach den Worten Skujats hatte sich der 59-Jährige für seine Äußerungen entschuldigt und behauptet, seine "Entgleisung" hätte keinen Einfluss auf seine Tätigkeit als Schöffe. Das Gericht sah dies jedoch anders: "Das Gesetz stellt dieselben Anforderungen an Schöffen wie an Berufsrichter", sagte Skujat. Aufgrund seines Verhaltens seien die Zweifel der Staatsanwaltschaft an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Schöffen, insbesondere gegenüber Aussagen von Polizisten, begründet.
Das Gericht betonte zudem, bis zum Vorfall habe es keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass der Mann als Schöffe ungeeignet war. Am vergangenen Verhandlungstag, dem 28. Oktober, war der Prozess überraschend unterbrochen worden. Das Gericht hatte dabei auf "dienstliche Gründe" verwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt.
Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
Quelle: dpa , dapd
Ehemalsschöffe schrieb:
am 9. November 2010 um 19:30:48
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Winnenden Prozess
Schöffe zu werden ist ein Glücksfall und eine Ehre und man kann sich bewerben, aber wird ausgewählt. Die Tätigkeit ist
ein Ehrenamt für 3 Jahrund die aufgewendete Zeit wird nur mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Allen, die sich abwertend über diese Tätigkeit geäußert haben mein Tipp, gehen Sie doch einfach mal in eine Verhandlung und schauen Sie sich den Ablauf und den Einsatz eines Schöffen an.
Es ist schon erstaunlich, was so ein Vorfall für sinnlose Kommentare hervorruft.
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bommelmann schrieb:
am 9. November 2010 um 19:25:04
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@hubertus
für die waffe gibt es einen VORGESCHRIEBENEN aufbewahrungsort. dementsprechend könnten die aus der verletzung seiner
sorgfaltspflicht resultierenden ereignisse zum teil ihm zugeschrieben werden. das nennt man dann kausalitätskette. zum autobeispiel: hier kommt es aufs alter an, man kann auf einen 13j. nicht den ganzen tag aufpassen(er hat freunde die er trifft und kommt selbständig aus der schule usw ...) aber wenn ein 3j das auto nimmt, ist eine haftbarmachung möglich. wo waren die eltern?
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Mj. Tom schrieb:
am 9. November 2010 um 19:14:36
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@Ökziedes
Wenn man von Nichts ne Ahnung hat sollte man die Klappe halten. Die Schöffentätigkeit ist absolut freiwillig, das mag in der
Türkei oder anderswo, anders sein.
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