
20.07.2011, 15:16 Uhr
Zwei Häftlinge in Österreich narrten die Justiz: Der eine sollte noch lange sitzen, der andere freikommen. Drum tauschten sie einfach ihre Rollen - und kamen am Ende beide frei.
Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Wien Josefstadt ist irrtümlich entlassen worden, das berichtet die österreichische Tageszeitung "Der Standard". Der Mann gab sich als sein Zellengenosse aus, der am gleichen Tag freikommen sollte. Nur wenige Stunden nach der falschen Entlassung meldete sich dann der Mithäftling und verlangte seine Entlassung. Auch für ihn öffneten sich die Tore. Die Verwechslungskomödie ereignete sich bereits am 30. Juni, wurde aber erst jetzt bekannt.
Dem 31-jährigen Serben Nikola B. drohte die Verurteilung wegen einer organisierten Einbruchsserie. Zwischen Dezember 2010 und Februar 2011 sei er im Raum Wien sowie Innsbruck in 32 Wohnungen eingestiegen. Das warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden inzwischen zu Haftstrafen verurteilt, so auch Nikola B. - allerdings in Abwesenheit. Er war sofort nach der falschen Entlassung abgetaucht und soll sich nach Serbien abgesetzt haben, wie "Der Standard" berichtet.
Die Umstände der Flucht des mutmaßlichen Einbrechers legen nahe, dass er sich mit seinem zwölf Jahre älteren Zellengenossen abgesprochen hatte. Nachweisen ließ sich das dem 43-Jährigen nicht, weshalb er auch nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Die Wiener Vollzugsdirektion gab nun bekannt, die Sicherheitsvorkehrungen in der Justizanstalt Josefstadt zu verstärken. Ein Vergleich der Fingerabdrücke soll künftig Verwechslungen unmöglich machen.
Der listige Ausbruch ist bereits die zweite Panne in der Wiener Justizvollzugsanstalt. Bereits 2005 spazierte ein als Anwalt verkleideter Geldfälscher unbemerkt an den Wachen vorbei.
Quelle: Spiegel Online
Diamond schrieb:
am 20. Juli 2011 um 17:32:53
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ausbruch
Das dumme ist,laut Gesetz ist es nicht strafbar,da das Bedürfnis nach Freiheit nicht strafbar ist.Das bedeutet,eine zusätzliche
Strafe dürfte dem falschen Mithäftling nicht drohen.
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DIRO schrieb:
am 20. Juli 2011 um 16:37:21
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Wiener gefängnis
Es ist schon Eigenartig, daß ein Gefangener, der einen Ausbruch organisiert,das Recht hat, ebenfalls entlassen zu
werden.
Hier gehört eine sofortige Anschlußverurteilung mit Verbleib in der Haftanstalt her.
Aber sicher entspricht das nicht den rechtstaatlichen Grundsätzen, denn die Justiz möchte ja schließlich auch noch an solch einem Fall verdienen, hier gilt wohl der Grundsatz" je größer der Misthaufen, desto fetter die Fliegen".
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Prima schrieb:
am 20. Juli 2011 um 16:08:34
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WOW
also das dies erst jetzt bekannt wird is ja klar, darüber lacht wahrscheinlich die halbe Welt.
Aus so eine Idee muß man erstmal komnmen
*lol* ,aber hat funktioniert,wirft aber kein besonderes Licht auf die Vollzugsbeamten, oder waren das Zwillinge??
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