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Weiter Stasi-Checks im öffentlichen Dienst

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Weiter Stasi-Checks im öffentlichen Dienst

04.11.2011, 15:08 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Stasi-Akten

Stasi-Akten (Quelle: dpa)

Berlin (dpa) - Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssen noch bis 2019 mit Stasi-Überprüfungen rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag zudem der Ernennung des niedersächsischen Juristen Harald Range zum neuen Generalbundesanwalts zu.

Die Tagesordnung war mit 32 Punkten sehr knapp. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) forderte in seiner Antrittsrede als neuer Bundesratspräsident eine solide Finanzpolitik auf nationaler und europäischer Ebene.

Dies sei wegen der Generationengerechtigkeit unabdingbar, sagte Seehofer. "Wir müssen Chancen vererben und keine Schulden." Das Beispiel Griechenland zeige: "Wer auf Kosten der Zukunft lebt, der macht es sich zunächst sehr bequem. Aber die nächste Generation bezahlt für diese Politik." Seehofer hatte das Amt turnusgemäß von Nordrhein-Westfalens Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD) übernommen.

Wichtige Entscheidungen des Bundesrates im Überblick:

STASI-CHECKS: Die Länderkammer stimmte Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu, für die bereits der Bundestag grünes Licht gegeben hat. Nach der zum Jahresende auslaufenden Regelung konnten nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden. Künftig ist ein Stasi-Check ohne Anlass schon ab Besoldungsgruppe A9 möglich. Unterhalb dieser Gruppe ist eine Überprüfung möglich, wenn Anhaltspunkte für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen. Zudem dürfen ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen arbeiten. Etwa 45 Mitarbeiter sollen deshalb versetzt werden.

AUSLÄNDISCHE ABSCHLÜSSE: Die ausländischen Berufsabschlüsse von bis zu 300 000 Zuwanderern sollen künftig schneller anerkannt werden. So sollen Migranten mit Diplom oder etwa erfahrene Ärzte nicht länger als Taxifahrer oder Putzkraft arbeiten müssen. Nach dem Gesetzentwurf von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhalten Zuwanderer einen Rechtsanspruch, dass ihr Berufsabschluss aus dem Heimatland innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Stimmt die Qualifikation mit deutschen Anforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden.

GENERALBUNDESANWALT: Die Ernennung des Celler Juristen Harald Range zum neuen Generalbundesanwalt ist beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte der Personalie einstimmig zu - das Kabinett hatte bereits grünes Licht gegeben. Range soll am 17. November in sein Amt eingeführt werden. Ursprünglich wollte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl für den Posten. Die Wahl platzte nach einer Debatte über Schmalzls fachliche Eignung.

ELENA: Die Länder billigten das Gesetz, mit dem der Bundestag das Verfahren zum Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) aufhebt. Jedoch fordern sie die Bundesregierung auf zu prüfen, welche der bereist erhobenen Daten zu löschen sind. Mit dem ELENA-Verfahren sollten von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke gespeichert werden.


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Quelle: dpa

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Kommentare (2)

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Thema: "Weiter Stasi-Checks im öffentlichen Dienst"

Mitarbeiter schrieb: am 4. November 2011 um 16:05:13
(1) (1) Lasten
ach wohin sollen wir nur sehen wenn ehemalige Moskaustudente heute in leitenden Beamtenpositionen sitzen ? ich denke das die
Überprüfung nie enden sollte mit allen Konsquenzen!
mehr Kommentar melden

Dezi schrieb: am 4. November 2011 um 15:55:47
(1) (1) mentes
wenn alle noch im Dienst währenden ehemaligen Stasifreunde heute entlassen würden ,würde das eine große Lücke im öffentlichen
Dienst reißen! aber wer will das schon wirklich ? von Aufarbeitung keine Rede -ein Opfer den Opfern von damals! 160 Richrter mit Stasivergangenheit in Brandenburg nur die
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