Ein Gerichtsurteil darüber, ob es zulässig ist, eine Männerbrust öffentlich anzustarren, hat unter britischen Internetnutzern eine lebhafte Debatte ausgelöst. Die Internet-Community stritt am Freitag über ein Berufungsurteil, das in der Quintessenz darauf hinausläuft, die weibliche Brust zu einem "privaten" Körperteil zu erklären, die männliche hingegen nicht.
Männerbrust gefilmt
Im vergangenen Jahr wurde ein 44-Jähriger vor Gericht einer Sexualstraftat für schuldig befunden, weil er heimlich in einen Schwimmbad die Brust eines fettleibigen Mannes gefilmt hatte. In dieser Woche wurde dieses Urteil von einem Richter unter Hinweis auf die geltende Rechtslage gekippt.
"Brust" falsch interpretiert
Die Verteidiger des 44-Jährigen sagten dem "Daily Telegraph", die männliche Brust zähle rechtlich nicht zu den Geschlechtsteilen, da sich der gesetzliche Schutz der Privatsphäre nur auf den weiblichen Busen beziehe. Das gelte auch, wenn der gefilmte Mann aufgrund seiner Fettleibigkeit besonders vorstehende Brüste habe. Unter Badenden des 21. Jahrhunderts sei die weibliche Brust privat, während die männliche Brust es nicht sei, betonte auch Richter Anthony Hughes. Im ursprünglichen Urteil sei der Ausdruck "Brust" falsch interpretiert worden.
Ist das normal?
Auf der Internetseite des "Daily Telegraph" entwickelte sich eine lebhafte Debatte über das Urteil. Einen anderen Mann heimlich mit einer versteckten Kamera zu filmen, könne nun also als "normales Verhalten" angesehen werden, fragte ein Internaut. "Kann eine flachbrüstige Frau also nun oben ohne herumlaufen?", kommentierte ein weiterer Chat-Teilnehmer.