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Berlin will Paintball und Laserdom verbieten
07.05.2009, 14:52 Uhr
Spiele wie Paintball, auch Gotcha genannt, sollen künftig verboten werden (Foto: Imago)
Die Große Koalition hat sich nach Zeitungsberichten auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Die Innenexperten von Union und SPD hätten sich mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf einen umfassenden Katalog von Änderungen geeinigt, berichten die "Berliner Zeitung" und die "Neue Osnabrücker Zeitung".
Demnach sollen Spiele wie Paintball und Laserdom künftig verboten und Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Bei Paintball, auch Gotcha genannt, machen die Spieler mit Farbkügelchen, bei Laserdom mit Laserpistolen Jagd aufeinander. "Dabei wird das Töten simuliert", begründete der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) das geplante Verbot in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
HintergrundPaintball, Gotcha, Laserdrome und Sortair-Waffen
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Amnestie für Besitzer illegaler Waffen?
Auch verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern seien beschlossen worden. "Es wird eine Pflicht eingeführt, Kontrolleuren Zutritt in die Wohnung zu gewähren", sagte Bosbach. Wer das grundlos verweigere, müsse mit dem Widerruf seiner Waffenerlaubnis rechnen. Solche Kontrollen werden von Teilen der Union aber abgelehnt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte der "Berliner Zeitung", es zeichne sich auch ab, dass sich die Koalition auf die schnelle Einführung eines bundesweiten Waffenregisters und auf eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen einigen könne. Letzteres soll die Bereitschaft erhöhen, die Waffen abzugeben.
Biometrische Sicherung für Waffenschränke kommt
Einig sind sich die Koalitionspartner nach Aussage von SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper auch darin, dass Waffen und Waffenschränke künftig mit biometrischen Systemen gesichert werden. Weil die Technik noch nicht serienreif sei, werde es aber noch einige Jahre dauern, bis sie flächendeckend eingeführt werden könne. Ein Verbot großkalibriger Waffen für Sportschützen wird dagegen nicht eingeführt. Schießübungen mit derartigen Waffen sollen künftig aber erst ab 18 Jahren zulässig sein, nicht mehr bereits ab 14.
Ausarbeitung im Eilverfahren
Laut Körper werden die neuen Vorschriften mit Hochdruck ausformuliert und in der kommenden Woche abschließend beraten. Die Änderungen des Waffenrechts würden dann in der letzten Maiwoche in den Bundestag eingebracht. Die Diskussion über ein schärferes Waffenrecht war nach dem Amoklauf von Winnenden Mitte März aufgekommen. Damals hatte ein 17-Jähriger in seiner ehemaligen Schule und bei seiner Flucht 15 Menschen und schließlich sich selbst erschossen.
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Quelle: dpa