Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, bei allen Telefon- und Internetverbindungen bestimmte technische Daten mindestens sechs Monate lang zu speichern. Ein Verdacht oder konkreter Hinweis auf Gefahren ist dafür nicht nötig.
Datum, Uhrzeit, Nummer
Bei Telefonaten werden Datum, Uhrzeit und Rufnummer beider und eventueller weiterer Gesprächspartner gespeichert. Bei Mobilfunkverbindungen wird auch der Standort zu Beginn des Gesprächs erfasst.
Surfverhalten bleibt unbeobachtet
Die Kommunikation über das Internet wird erst ab 1. Januar 2009 erfasst. Gespeichert werden dann die Anschlusskennung, die Zugangsdaten des Computers (IP-Adresse) sowie Beginn und Ende der Internetnutzung. Nicht gespeichert wird, welche Webseiten der Nutzer besucht hat.
Zugriff für die Polizei
Erfasst werden auch die Daten von eMail-Verbindungen und die Internettelefonie. Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.