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Vorratsdatenspeicherung und Terror: Im Zweifel für die Freiheit

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Im Zweifel für die Freiheit

26.11.2010, 11:15 Uhr | Von Sebastian Blumenthal, The European

Vorratsdatenspeicherung bietet kein Mehr an Sicherheit (Foto: monaxl)

Vorratsdatenspeicherung bietet kein Mehr an Sicherheit (Foto: monaxl)

Die aktuellen Terrorwarnungen führen uns vor Augen, dass unsere freie und offene Gesellschaft nach wie vor ein Ziel terroristischer Attacken ist. So eindringlich die Warnhinweise kamen, so absehbar waren die Reaktionen zahlreicher Innen- und Rechtspolitiker aus den Reihen von Union und SPD. Flankiert werden die Thesen der entschlussfreudigen Innen- und Rechtsexperten von markanten Aufsätzen, Headlines und neuem Futter für altbewährte Talkshow-Formate. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Terroristen Telefon und Internet als Kommunikationsmedien nutzen, wird schnell eine Geheimwaffe im Kampf gegen den Terror ausgemacht: die Vorratsdatenspeicherung.

Schwerer Eingriff ins Fernmeldegeheimnis

Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, das Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche, urteilte das Verfassungsgericht und erklärte die massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nichtig. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre, die Freiheitsvereinigung der Bürger nicht total zu erfassen und zu registrieren. Eine anlasslose, umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat aller Bürger ist nicht verhältnismäßig und widerspricht dem Kern eines liberalen Rechtsstaatsverständnisses.

Um einen staatlichen Eingriff zu rechtfertigen, muss zunächst ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen. Für diesen muss eine Person als handelnder Akteur oder potenzieller Gefährder identifiziert werden. Für die Überwachung der Telekommunikationsdaten von Millionen Bürgern konnte bisher niemand schlüssig darlegen, wie seitens der Internet- und Mobilfunkprovider zielgenau ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden kann, zumal ein Screening der übermittelten Inhalte, z. B. auf bestimmte Keywords, nicht stattfindet. Diese für einen Anfangsverdacht notwendige Identifizierung erfolgt ausschließlich mit den bekannten und bewährten Instrumenten der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

Gibt es den Verdacht einer Straftat, für deren Aufklärung ein Zugriff auf die Telekommunikationsdaten notwendig ist, kann nach dem Quick Freeze-Modell eine Strafverfolgungsbehörde das Einfrieren der Daten beim Anbieter anordnen. Zugänglich werden die Daten erst durch einen richterlichen Beschluss, die Daten werden aufgetaut und für die Strafverfolgungsbehörden nutzbar. Bisher konnte nicht schlüssig dargelegt werden, warum eine effektive Verbrechensbekämpfung der Vorratsdatenspeicherung bedarf.

Der Staat kann den Wettlauf nicht gewinnen

Den Wettlauf zwischen technischer Aufrüstung und dann folgender Ausweichhandlungen von Kriminellen kann der Staat auf Dauer nicht gewinnen. Bereits jetzt werden anonyme Prepaid- oder gestohlene SIM-Cards, die nur wenige Tage oder Stunden im Einsatz sind, genutzt. Valide Erkenntnisse kann dann auch die Vorratsdatenspeicherung nicht liefern. Ebenso ist das Ausweichen auf offene WLAN-Netze oder öffentliche Netzzugänge, bei denen die IP-Adressen oder Anschlussdaten nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können, ohne großen Aufwand möglich.

Dies sind Gründe genug, hier eine rote Linie in der Abwägung zwischen vermeintlicher Sicherheit und Freiheit zu ziehen. Wenn der Staat die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern aufgibt, verabschieden wir uns von den liberalen Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Das bekannte Zitat in Anlehnung an Benjamin Franklin bringt es auf den Punkt: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Der FDP-Politiker Sebastian Blumenthal studierte Multimedia Productionan der University of Applied Sciences in Kiel; Schwerpunkte: Online-Marketing und Unternehmensmanagement. Momentan ist er Consultant in einer IT Unternehmensberatung. Seit 1992 ist Blumenthal Mitglied der FDP. Schon seit seiner Schulzeit engagierte er sich in Kiel bei den jungen Liberalen, bei welchen er mehrere Posten inne hatte. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag 2009 wurde er dann über Platz 3 der Landesliste in den Deutschen Bundestag gewählt


Von Sebastian Blumenthal, The European  

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Kommentare (16)

zum Forum

Thema: "Vorratsdatenspeicherung und Terror: Im Zweifel für die Freiheit"

Antiterrorist schrieb: am 26. November 2010 um 18:51:39
(0) (0) Vorratsdatenspeicherung
Allein das Wort "Vorratsdatenspeicherung" ist bekloppt. Die Ermittler sollen raus in die Szene und nicht im warmen Büro im Internet rumsurfen !

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Rentner schrieb: am 26. November 2010 um 18:50:15
(0) (0) Datenspeicherung
Wir hatten das alles schon mal gehabt und wenn das die sogenannte Freiheit sein soll , na Danke. Nur weil jeder hier
herlkommen kann und somit Narrenfreiheit hat.
mehr Kommentar melden

Kritischer Bürger schrieb: am 26. November 2010 um 18:29:44
(0) (0) es lässt tief blicken
... so hat einer in seinem Kommentar geschrieben und damit die gemeint, die sich gegen den totalen Überwachungsstaat
aussprechen. Den Teufel mit dem Belzebub austreiben? Nein danke, staatliche und nichtstaatliche Behörden und Institutionen haben schon viel zu viel Kenntnis von uns und unserem Privatleben - ohne dass wir das wollen!
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