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Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen auf Karlsruher Urteil

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Reaktionen auf Karlsruher Urteil

02.03.2010, 15:04 Uhr | APN/AFP/dpa

Die FDP sowie die Grünen und die Linke haben das Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit der umfassenden Speicherung von Telekommunikationsdaten begrüßt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sei ein "großer Erfolg" für die Liberalen und für die Bürgerrechtspolitik insgesamt, erklärte FDP-Generalsekretär Christian Lindner.

"Die Große Koalition hat die Grundrechte der Bürger verletzt", fügte Lindner hinzu. Nun müsse in Brüssel die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung neu aufgenommen werden.

Brüderle: Bisherige EU-Richtlinie überprüfen

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle sieht in dem Urteil "ein Stück mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger". Aus Sicht der Datenschützer sei es "absolut zu begrüßen", erklärte der FDP-Politiker. Auch er mahnte eine Überprüfung der bisherigen EU-Richtlinie an. Zugleich erklärte er, dass die Telekommunikationsbranche durch die neuen Vorschriften nicht mehr als nötig belastet werden dürfe.

Bosbach "Wir werden viele Straftaten nicht mehr aufklären können"

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bedauerte hingegen, dass Karlsruhe die Nutzung der Daten stark eingeschränkt habe. "Wir werden viele Straftaten nicht mehr aufklären können", sagte er dem Sender n-tv. Es sei zwar gut, dass Karlsruhe entschieden habe, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfe. Bedauerlich sei aber, dass Daten nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürften.

Roth: "Klatsche für den Gesetzgeber"

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte, es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck bedauerte, dass das Gericht sich nicht zu einem "klaren Nein" über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung insgesamt habe durchringen können.

Reaktionen der Linken gespalten

Auch die Linke sah das Urteil zweischneidig. Innenexpertin Petra Pau sprach von einem Erfolg für Bürger und Demokratie. Ihr Kollege Wolfgang Neskovic verwies aber auch darauf, dass das Urteil "kein Grund zum Jubeln" sei. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten, die das Verfassungsgericht unter strengen Auflagen grundsätzlich für zulässig erklärt habe, widerspreche "dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte". Dies bedeute "einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung".

Datenschützer begrüßen Urteil

Daten- und Verbraucherschützer begrüßten dagegen das Karlsruher Urteil. Damit habe das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegeben, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibe ein hohes Schutzgut der Gesellschaft. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem Bürgerrechtler, Datenschützer und Internet-Nutzer zusammengeschlossen sind, forderte einen Stopp der "flächendeckenden Überwachung in ganz Europa".

Leutheusser-Schnarrenberger erfreut

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich erfreut über das Urteil. Die FDP-Politikerin sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. "Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen." Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten.

Schaar: Karlsruher Urteil hat große Bedeutung

Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Es verpflichte den Staat nicht nur, sich selbst bei der Datensammlung zurückzunehmen, sondern auch dazu, die Bürger vor unangemessenen Datenspeicherungen durch Private zu schützen. "Das heißt, der Schutz von vergleichbar sensiblen Daten auch im wirtschaftlichen Bereich muss vom Staat besser als bisher gewährleistet werden", sagte Schaar. "Das ist ein wichtiger Tag für den Datenschutz. Das ist ein guter Tag für die Grundrechte", sagte der oberste Datenschützer.

Kritik von Polizeigewerkschaften

Polizeigewerkschaften kritisierten die Entscheidung: Eine "schlampige Gesetzesformulierung" habe dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen worden sei, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, kritisierte, wieder einmal habe die Bundesregierung einem Gesetz nicht die notwendige Sorgfalt gewidmet und sei rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht geworden.

"Guter Tag für alle Kriminellen"

Der Vizevorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen, sprach angesichts der Karlsruher Entscheidung von "einem guten Tag für alle Kriminellen". Das Urteil erleichtere Straftätern das Leben und mache es Opfern schwerer, zu ihrem Recht zu kommen, sagte Albishausen dem Bielefelder "Westfalen-Blatt".


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Quelle: dapd

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