Umstritten: das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Foto: dpa)Für den Staat wird es erheblich schwieriger, auf gespeicherte Telefonverbindungsdaten zuzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Donnerstag in Karlsruhe einen Beschluss, der den Zugriff durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abwehrdienst und Polizeibehörden in Bayern und Thüringen beschränkt. Gegner des Gesetzes erwarten nun, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung bundesweit kippt.
Der neuen Anordnung zufolge dürfen die Behörden wie bisher nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn es um die Strafverfolgung bei einer schwerwiegenden Straftat geht: bei dringender Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für die Sicherheit des Bundes oder Landes. Der Verdacht muss außerdem durch Tatsachen begründet sein. Weiter muss erwiesen sein, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos ist.
Dämpfer für Polizei in Bayern
Weiter setzte das Gericht engere Grenzen, was die Weitergabe gespeicherter Telefonverbindungsdaten in Bayern und Thüringen betrifft. Die Polizei in den beiden Ländern darf nicht mehr uneingeschränkt gespeicherte Verbindungsdaten abrufen, wie es durch neue Polizeigesetze möglich geworden war. Die Begründung: Die Polizei könne ansonsten "weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte" auch unbeteiligter Dritter erhalten.
Unbeteiligte schützen
Für diese Bürger erhöhe sich die Gefahr, dass allein wegen des Zugriffs auf Vorratsdaten ihre Telefone überwacht oder die Wohnung durchsucht werden. "Dadurch wird das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" der Bürger in "erheblichem Maß eingeschränkt", heißt es in dem Beschluss.
Einschränkungen seit März
Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einem Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Karlsruhe hatte aber einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten beschränkt.
Neue Polizeigesetze
Die damalige Eilentscheidung betraf jedoch nur den Zugriff der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die nun beschlossene Erweiterung wurde notwendig, weil Bayern und Thüringen im Sommer Landesgesetze verabschiedeten, die auch der Polizei und in Bayern zusätzlich dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf die Daten gestatten.
Gesetz könnte ganz wegfallen
Die jetzt erfolgte einstweilige Anordnung gilt, bis der Erste Senat endgültig über die Verfassungsbeschwerden entschieden hat. Das wird für 2009 erwartet. Mit der jetzt ergangenen erweiterten Anordnung erzielten acht Mitglieder einer Bürgerinitiative einen Teilerfolg. Sie haben auch Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz erhoben.
"Exzessive Totalspeicherung"
Gegner der Vorratsdatenspeicherung begrüßten die Entscheidung vom Donnerstag als weiteren Etappensieg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zeigte sich zuversichtlich, "dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird".
Hohe Erfolgsaussichten
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler erklärte, das Verfassungsgericht verbiete die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen nur äußerst selten. "Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch", sagte Stadler der "Berliner Zeitung". Die Vorratsdatenspeicherung sei ein "extremer Sündenfall". Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte, die Bundesregierung solle sich die Peinlichkeit ersparen, dass das Bundesverfassungsgericht die "staatliche Speicherorgie" endgültig stoppen und das Gesetz vorher zurücknehmen.
Daten ein halbes Jahr gespeichert
Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Telefon- und Internetunternehmen alle Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern. Dabei werden unter anderem die gewählten Nummern, bei Handys auch der Standort des Nutzers, registriert. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Staatsanwaltschaften, Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Die Telefonunternehmen müssen die Verbindungsdaten auf Anforderung an sie herausgeben. Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte und schränkte die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden im März auf schwere Straftaten ein. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08)