01.06.2011, 10:11 Uhr
Jörg Kachelmann erwartet das Urteil der Mannheimer Richter (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Wenn die Richter vor dem Landgericht Mannheim am Dienstag ihr Urteil über Jörg Kachelmann sprechen, geht einer der spektakulärsten Strafprozesse der Nachkriegszeit zu Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Wettermoderator Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor und fordert eine langjährige Gefängnisstrafe für den Angeklagten. Kachelmanns Verteidiger fordern dagegen einen Freispruch für Ihren Mandanten. Doch wie geht es nach dem Richterspruch weiter? Verschiedene Szenarien sind möglich:
Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten beantragt. Damit bleibt sie unter der regulären Mindeststrafe von fünf Jahren für eine besonders schwere Vergewaltigung. Der Grund: Wegen der Beeinträchtigung des Moderators durch die Medienberichterstattung geht die Staatsanwaltschaft von einem minder schweren Fall aus. Diese Einschätzung bindet das Gericht allerdings nicht.
Die Verteidigung hat bereits angekündigt, dass sie im Fall einer Verurteilung Revision am Bundesgerichtshof einlegen würde. Bis darüber entschieden ist, wäre das Urteil nicht rechtskräftig. Kachelmanns Ex-Geliebte, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt, könnte bei einer Verurteilung Kachelmanns Schmerzensgeld fordern.
Auch wenn er verurteilt würde, könnte Jörg Kachelmann zunächst auf freiem Fuß bleiben. Die Staatsanwaltschaft fordert zwar seine Verurteilung - jedoch nicht, sofort wieder einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen.
Trotzdem könnte das Gericht auch von sich aus einen neuen Haftbefehl erlassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass Fluchtgefahr besteht. Das dürfte schwer zu begründen sein: Bislang hat Kachelmann keine Anstalten gemacht, abzuhauen - obwohl er zwischendurch in Kanada war und reichlich Gelegenheit gehabt hatte, das Weite zu suchen.
Extrem unwahrscheinlich. Kachelmann würde wohl gebeten, nach der Urteilsverkündung im Saal zu bleiben - der Haftbefehl würde dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet. Handschellen wären nur erforderlich, wenn mit einem spontanen Fluchtversuch zu rechnen wäre - und das tut wohl niemand.
Ein "Freispruch zweiter Klasse" gilt unter Prozessbeteiligten und Beobachtern als die wahrscheinlichste Variante. Ob die Staatsanwaltschaft dann in Revision geht, dürfte von der Begründung des Urteils abhängen.
Bei einem Freispruch hätte Kachelmann nach dem "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" einen Anspruch auf 25 Euro Entschädigung für jeden Tag in Untersuchungshaft. Bei 132 Tagen macht das 3300 Euro.
Bei einem "Freispruch erster Klasse" müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Ex-Geliebte einleiten, denn es bestünde zumindest der Verdacht, dass sie ihn absichtlich falsch beschuldigt haben könnte.
Das wäre in mehrfacher Hinsicht strafbar: Weil Kachelmann wegen ihrer Aussagen in Haft saß, wäre der Tatbestand der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erfüllt. Hinzu kämen falsche uneidliche Aussage und falsche Verdächtigung. Im Fall einer Verurteilung müsste die 38-Jährige, wie Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagt, selbst mit einer "nicht unerheblichen" Freiheitsstrafe rechnen.
Quelle: dpa
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