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Vom Hartz-IV-Empfänger zum Spion

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Vom Hartz-IV-Empfänger zum Spion

30.01.2009, 14:38 Uhr

Spionieren für den Verfassungsschutz - ein Job, zu dem man nicht Nein sagen kann? (Quelle: dpa) Spionieren für den Verfassungsschutz - ein Job, zu dem man nicht Nein sagen kann? (Quelle: dpa)

Der Verfassungsschutz sucht "Observationskräfte" und "Truppführer für den mobilen Einsatz". Viele Bewerber gibt es offenbar nicht, denn jetzt will die Behörde auch Hartz-IV-Empfänger für diese verantwortungsvolle Aufgabe rekrutieren. Die Bundesagentur für Arbeit unterbreitet die Jobangebote bereits den Empfängern von Hartz IV.

Eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Linkspartei ergab, dass bei einer Ablehnung dieses Stellenangebots dem Hartz-IV-Empfänger sogar Leistungskürzungen drohen können. Das berichtet die Zeitung "Bild".

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Spionieren - sonst drohen Sanktionen

Im konkreten Fall sei ein Arbeitsloser aus Berlin von der Bundesagentur für Arbeit auf die Stellenausschreibung aufmerksam gemacht worden, berichtete die Zeitung. Er habe die Spitzeltätigkeit jedoch abgelehnt. Nun müsse er Sanktionen befürchten. Die Abgeordnete Jelpke hält diesen Vorgang für "einen Skandal", schreibt die "Bild": "Es ist unmöglich, dass arbeitslose Menschen mit derartigen Jobangeboten konfrontiert werden. Hier wird die Notlage der Arbeitslosen ausgenutzt, um sie für Spitzeltätigkeiten zu gewinnen."

Keine konkreten Infos zum Job

Im Anforderungsprofil werden unter anderem "körperliche Fitness und eine flexible Arbeitszeitgestaltung" vorausgesetzt. Wie jedoch die Observationsarbeit korrekt vor sich geht, verrät der Verfassungsschutz nicht. Genauere Informationen über die genaue Tätigkeit und mögliche Einsatzfelder werden laut "Bild" geheim gehalten. Dennoch erwartete die Bundesagentur für Arbeit, dass sich die Hartz IV-Empfänger auf die Stelle bewerben.

Für Menschen mit "Interesse an derartigen Aufgaben"

Mittlerweile rudert die Bundesbehörde etwas zurück: "Die Stellen sollten nur solchen Leistungsempfängern vorgeschlagen werden, die ein Interesse an derartigen Aufgaben haben." Ob diejenigen, die kein Interesse am Spitzeljob haben, ihn ohne negative Konsequenzen absagen dürfen, ist allerdings nicht bekannt.


Quelle: t-online.de

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