
13.09.2010, 09:46 Uhr
Zum Tode verurteilte Lewis: "Am Ende werde ich gewinnen, so oder so"
Sie ließ ihren Mann und ihren Stiefsohn erschießen - nun soll sie selbst sterben: Zum ersten Mal seit fast hundert Jahren will der US-Bundesstaat Virginia eine Frau exekutieren. Nur der Gouverneur oder ein Gericht könnten die geplante Hinrichtung noch aussetzen.
"Ich will nicht auf diese Weise sterben", schrieb Teresa Lewis aus dem Fluvanna-County-Gefängnis im US-Bundesstaat Virginia. "Ich will überhaupt nicht sterben." Deshalb werde sie kämpfen. "Und am Ende werde ich gewinnen, so oder so." Mit diesen Worten zitierte das Nachrichtenmagazin "Time" die 40-Jährige und machte damit auf den Fall aufmerksam.
Lewis ist eine verurteilte Mörderin, daran gibt es keinen Zweifel, und das bestreitet sie auch nicht. Die Frau ließ im Herbst 2002 ihren Mann und Stiefsohn erschießen, weil sie mit einem der beiden Todesschützen eine Affäre begonnen hatte und nun die 250.000-Dollar-Lebensversicherung ihrer Angehörigen kassieren wollte. Dafür wurde sie zum Tode verurteilt, während die beiden Auftragskiller lebenslange Haftstrafen erhielten.
Die 40-Jährige ist damit die erste Frau, die seit 98 Jahren im US-Bundesstaat Virginia hingerichtet, und landesweit die zwölfte, die seit 1976 exekutiert werden soll. Doch noch gibt es Hoffnung für sie. Der Oberste Gerichtshof oder Gouverneur Bob McDonnell könnten die Vollstreckung der Todesstrafe aussetzen lassen. Die Anwälte Lewis' führen an, ihre Mandantin leide an einer Persönlichkeitsstörung und sei wegen ihrer niedrigen Intelligenz fast behindert. Sie sei von ihrem Liebhaber, der sich in der Haft das Leben genommen hatte, zu der Tat angestiftet worden.
Doch derlei Einschränkungen halten die US-Justiz nicht unbedingt von ihrem anachronistischen Auge-um-Auge-Prinzip ab, wie zwei aktuelle Fälle zeigen:
Zum ersten Mal seit neun Jahren ist im US-Staat Washington ein Todeskandidat hingerichtet worden. Der 52-jährige Cal Coburn Brown hatte eine junge Frau stundenlang vergewaltigt und schließlich getötet. Er erhielt dafür am Freitagmorgen im Staatsgefängnis eine Giftspritze, vor den Augen des Vaters, des Bruders und die beiden Schwestern der getöteten 21-Jährigen. Verwandte des Täters oder sein Anwalt waren nicht dabei. Zuvor hatten der Oberste Gerichtshof des Staates und der des Bundes einen Aufschub der Hinrichtung verweigert. Auch Gouverneur Chris Gregoire lehnte ein Gnadengesuch ab.
Brown hatte angeführt, seine psychische Erkrankung sei bei der Verurteilung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Daher dürfe er nicht hingerichtet werden. In Gerichtspapieren hieß es, Brown leide unter einer bipolaren Störung, bei der sich Hochstimmung mit depressiven Phasen abwechselt.
Brown hatte den Mord an der jungen Frau gestanden und die Polizei zu der Leiche geführt. Er hatte sie zuvor aus ihrem Auto verschleppt und 36 Stunden lang vergewaltigt und gefoltert. Brown hatte bereits zuvor Haftstrafen wegen Gewalt gegen Frauen verbüßt.
Im US-Staat Alabama wurde zudem ein Mann 17 Jahre nach der Ermordung seiner Ex-Freundin mit einer Giftspritze hingerichtet. Der 50-jährige Holly Wood verzichtete nach Angaben von Gefängnisbeamten in Atmore an Donnerstag darauf, letzte Worte zu sprechen. Zwei seiner Schwestern, die der Hinrichtung beiwohnten, weinten und beteten laut. Wood war dem Gericht zufolge 1993 in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingebrochen und hatte sie mit einem Kopfschuss getötet.
Seine Anwälte hatten darauf verwiesen, dass Woods Verteidiger im Prozess seinen niedrigen Intelligenzquotienten von unter 70 nicht erwähnt hätten. Die Anklage erklärte dagegen, es liege keine geistige Behinderung vor. Das Oberste US-Gericht hatte ein letztes Gnadengesuch abgelehnt. Es war die vierte Hinrichtung in diesem Jahr in Alabama.
Der Gouverneur des US-Staats Kentucky lehnte unterdessen ein Gnadengesuch von Papst Benedikt XVI. für einen zum Tode verurteilten Mann ab, der in einer Woche hingerichtet werden soll. Gouverneur Steve Beshear teilte am Donnerstag in Louisville nach Prüfung des päpstlichen Schreibens mit, er sehe keinen Grund, die Strafe zu ändern. Der Erzbischof von Louisville, Joseph Kurtz, hatte Beshear wenige Stunden zuvor ein Schreiben übergeben, das der päpstliche Nuntius in den USA, Erzbischof Pietro Sambi, im Auftrag Benedikts verfasst hatte.
Darin wurde Beshear gebeten, wegen Fragen zum geistigen Zustand des 53-jährigen Gregory Wilson diesen nicht wie geplant am 16. September hinrichten zu lassen. Beshear teilte mit, er halte die Todesstrafe bei bestimmten Verbrechen für angemessen. Er habe in einer "erschöpfenden Prüfung" keine Gründe gefunden, Wilsons Strafe zu ändern. Wilson wurde vor 22 Jahren wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung einer 36-jährigen Frau zum Tode verurteilt.
Quelle: Spiegel Online
emma schrieb:
am 10. September 2010 um 19:50:23
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(0)
Hinrichtung
Hat sie den Mann und den Stiefsohn gefragt, ob sie sterben wollen?
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Ralf schrieb:
am 10. September 2010 um 19:41:37
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(1)
Todesstrafe
Was ist das für ein Land (Bundesstaat), das Menschen per Urteil ermächtigt, andere hinzurichten und damit Gott zu spielen?!
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,ist das der Amerikanische Traum??? Bin ich froh, ein Europäer zu sein..........!
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Alex schrieb:
am 10. September 2010 um 19:39:05
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(0)
Todesstrafe
Wenn man in der Bibel in 2. Mose nach den 10 Geboten (Kapitel 20) blättert (Kapitel 21 und 22), findet man einige Gründe für
die Todesstrafe. Es ist ganz klar, es gibt Dinge, wenn man die tut, darf man nicht mehr leben. Mord gehört dazu. Das finde ich richtig. Man muss den Menschen dazu erziehen, dass er irgendwo eine Bremse einbaut. Es geht eben nicht alles!
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