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Verteidiger plädiert auf Totschlag

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Verteidiger plädiert auf Totschlag

11.11.2009, 08:21 Uhr

Der Angeklagte Alex W. in Dresden. Rechts sein Verteidiger Michael Sturm (Foto: dpa) Der Angeklagte Alex W. in Dresden. Rechts sein Verteidiger Michael Sturm (Foto: dpa)Im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini hat die Verteidigung auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert. Pflichtverteidiger Michael Sturm beantragte vor dem Dresdner Landgericht, seinen Mandanten Alex W. wegen verminderter Schuldfähigkeit zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Zuvor hatte die Kammer erneut den Gutachter zur Schuldfähigkeit des Russlanddeutschen befragt. Anlass war ein Fax der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, demzufolge er im Juli 2000 wegen einer psychischen Erkrankung als wehrdienstuntauglich aus der Armee ausgemustert worden war. "Ich will nichts dazu sagen", sagte Alex W. auf die Frage nach einem letzten Wort. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.

Indizien für Störung

Es gebe viele Indizien für eine paranoide Persönlichkeitsstörung des 28-Jährigen, sagte der Verteidiger. Die Tat sei ungeplant und wie im Rausch begangen worden. "Eiskalter Killer, der aus rassistischen Motiven handelte, dieses Bild ist falsch, auch die Annahme des Vorsatzes der Heimtücke", sagte Sturm. Daher müsse auch der Grundsatz "In dubio pro reo" Anwendung finden. Sein Mandant habe sich bei der Tat in "solch einem Affektzustand" befunden, dass eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorgelegen habe.

Mord aus Fremdenhass

Der arbeitslose Spätaussiedler muss sich seit dem 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage hat er bei einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli im Landgericht aus Fremdenhass die schwangere Marwa el-Sherbini geplant und kaltblütig vor den Augen ihres dreijährigen Kindes erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt.

Lebenslange Haft gefordert

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben am Dienstag ihre Plädoyers bestätigt, in denen sie am Vortag eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für Alex W. gefordert hatten.

Vernehmung einer Sachverständigen

Für den Fall, dass das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit nicht anerkennt, beantragte Verteidiger Sturm die Einholung eines psychiatrischen sowie eines psychologischen Gutachtens sowie die Verlesung von Aussagen zweier Nachbarn des Russlanddeutschen und die Vernehmung einer Sachverständigen.

Nächtliches Randalieren

Nächtliches Randalieren in seiner Wohnung, aggressive Reaktion auf vermeintliche Bedrohung mit Gegenangriffen, Ich-Bezogenheit, Selbstisolation, depressives Verhalten und Selbstmordgedanken sprächen für eine psychische Beeinträchtigung des Angeklagten. Auch das Schweigen von Alex W. sei ein ungewöhnlicher Teil der Erkrankung. "Von einem Kranken kann man nicht verlangen, dass er sich selbst als krank bezeichnet."

Zustand höchster Erregung

Der vor Gericht gehörte Psychiater habe all dies außer Acht gelassen, ihm habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt, sein Gutachten habe personelle und materielle Mängel, sagte Sturm. Der Gutachter hatte Alex W. als voll schuldfähig bezeichnet und diese Einschätzung auch in nichtöffentlicher Sitzung nach dem Auftauchen des Faxes aus Russland wiederholt. Sein Mandant habe die Tat in einem Zustand höchster Erregung begangen, sagte indes Rechtsanwalt Sturm. Gegen einen geplanten und zielgerichteten Angriff spreche unter anderem, dass er noch auf die am Boden Liegende eingestochen habe.

Undifferenzierte Schizophrenie

Das Fax war am Morgen verlesen worden. Danach wurde der am 12. November 1980 geborene Alex W. seit Juli 2000 in einer psychiatrischen Beratungsgruppe wegen "undifferenzierter Schizophrenie mit episodischem Verlauf und zunehmenden Defiziten" betreut. Das Schreiben ist die Antwort auf ein am 22. September gestelltes Rechtshilfeersuchen des Landgerichts Dresden. 2004 wurde die Betreuung von Alex W. aufgehoben, die medizinischen Unterlagen wurden vernichtet. Alex W., der den deutschen Namen seiner Mutter angenommen hatte, siedelte bereits 2003 mit ihr und der Schwester nach Deutschland aus.


Quelle: dpa

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