19.02.2010, 10:52 Uhr
Fritz G. unterhält sich im Verhandlungssaal mit seinem Anwalt Hannes Linke (Foto: dpa)Mit der Forderung nach einem deutlichen Strafrabatt wegen der Geständnisse der Angeklagten haben die Verteidiger-Plädoyers im Düsseldorfer Sauerland-Prozess begonnen. Die Anwälte des deutschen Konvertiten Fritz G. beantragten eine Haftstrafe unter zehn Jahren und damit mindestens zweieinhalb Jahre weniger als die Anklage. Fritz G. habe "unbekannte Einblicke in das Innerste des islamistischen Terrors" gegeben.
Die Bundesanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre Haft für den Angeklagten beantragt. Die insgesamt vier Islamisten hatten vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gestanden, im Auftrag der Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) Autobombenanschläge auf US-Bürger und amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben.
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Der Anwalt von Fritz G., Hannes Linke, verwies darauf, dass sein Mandant mit seinem Geständnis "wertvollste Details für die Gefahrenabwehr, die Terrorprävention" geliefert habe. So hätten die Sicherheitsbehörden unter anderem Erkenntnisse über die Rekrutierung von Kämpfern und den Ablauf der Ausbildung in Terrorcamps im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet erhalten.
Außerdem habe das Geständnis des 30-Jährigen zur Einstufung der IJU als ausländischer Terrororganisation geführt. Die Bundesanwaltschaft habe hingegen die Geständnisse nicht in ausreichendem Maße als strafmildernd gewertet. "Ich beantrage einstellig", sagte Linke.
Von rechts nach links: Adem Y., Fritz G., Atilla S. und Daniel Sch. Die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe (Foto: dpa)
Fritz G.'s zweiter Verteidiger, Dirk Uden, hob ebenfalls die Bedeutung des Geständnisses seines Mandanten für die Strafzumessung hervor. Der geborene Münchner habe "dem Terror abgeschworen" und ein "umfassendes, schonungsloses und werthaltiges Geständnis" abgelegt. "Wie kann man eindrucksvoller dokumentieren, dass das Thema bewaffneter Dschihad abgeschlossen ist?", fragte der Anwalt.
Dem Plädoyer der Verteidiger von G. sollen sich bis einschließlich Donnerstag kommender Woche die Schlussvorträge der übrigen Verteidiger anschließen. Für den 31-jährigen türkischen Staatsbürger Adem Y. fordert die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre, für den 24-jährigen deutschen Konvertiten Daniel Sch. 13 Jahre Haft, unter anderem wegen Mordversuchs bei seiner Festnahme an einem Polizisten. Die drei Hauptangeklagten in dem Düsseldorfer Prozess waren nach monatelanger Observierung am 4. September 2007 von Elitepolizisten der GSG 9 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschlehdorn festgenommen worden.
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Für den später in der Türkei festgenommenen Atilla S. beantragte die Anklage fünfeinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung der IJU und der Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen. Der heute 24-jährige eingebürgerte Türke soll den drei Hauptangeklagten aus der Türkei die Zünder für den Bombenbau beschafft haben.
Die Bundesanwaltschaft sah es zudem als erwiesen an, dass die Sauerland-Gruppe mit den geplanten Anschlägen Einfluss auf die damals anstehende Bundestagsentscheidung über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr nehmen wollte. Durch die Attentate habe "massiver Druck" auf das Parlament ausgeübt werden sollen, das Mandat nicht zu verlängern. Das Urteil wird für den 4. März erwartet.
Quelle: AFP
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