18.01.2012, 10:16 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Privatisierung des Maßregelvollzugs für psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter ist zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar dürften nach dem Grundgesetz hoheitliche Aufgaben in der Regel nur von Beamten wahrgenommen werden, begründeten die Richter ihr Urteil. Ausnahmen seien nur mit einem spezifischen Grund zulässig. Die im konkreten Fall zu prüfende Privatisierung von Vollzugseinrichtungen in Hessen erfülle jedoch die Voraussetzungen für eine Ausnahme.
Quelle: dpa
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