13.12.2010, 14:48 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt. In einer verkündeten Entscheidung bestätigten die Richter das geltende Gentechnikgesetz. Sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder als auch die weitreichende Haftungsregelung seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Danach müssen Gentechnik-Landwirte zahlen, wenn veränderte Pollen ein Nachbarfeld verunreinigen - und zwar unabhängig davon, ob sich der konkrete Verursacher nachweisen lässt.
Quelle: dpa
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