14.10.2010, 14:26 Uhr
Kein Versteckspiel mehr: Schwule US-Soldatinnen und -Soldaten protestieren vor dem Weißen Haus. (Foto: AP)
Wende im Streit über den Umgang mit Homosexuellen in der Armee der USA: Ein Bundesgericht in Kalifornien hat das Militär angewiesen, nicht weiter gegen bekennende Schwule und Lesben vorzugehen. Die bisher geltende Regelung "Don't ask, don't tell" ("Frage nicht, sage nichts") diskriminiere und verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, begründete das US-Bezirksgericht von Los Angeles seine Entscheidung.
Diese "Frage-nichts-sage-nichts"-Regelung war 1993 als Kompromisslösung eingeführt wurden, weil ein totales Diskriminierungsverbot nicht durchzusetzen war. Das bedeutete seitdem, dass Homosexuelle in der US-Armee arbeiten konnten, solange sie ihre sexuelle Orientierung nicht offen auslebten oder davon erzählten.
Das Gericht hat die US-Regierung und Verteidigungsminister Robert Gates aufgefordert, sofort alle Verfahren aussetzen, mit denen Soldaten wegen ihrer Homosexualität strafversetzt oder entlassen werden sollen. Allerdings kann die Regierung gegen den Richterspruch Berufung einlegen.
US-Präsident Barack Obama hatte bereits im Wahlkampf versprochen, die 17 Jahre alte Regelung aufzuheben. Er musste jedoch kürzlich eine herbe Niederlage einstecken: Den Demokraten im Senat gelang es nicht, ein Gesetz über die Abschaffung zur Abstimmung zu bringen. Schuld daran war nicht nur der geschlossene Widerstand der oppositionellen Republikaner - auch im Regierungslager gab es Gegenwind.
Umfragen zufolge ist eine deutliche Mehrheit der Amerikaner dafür, dass Soldaten sich künftig offen zu ihrer Homosexualität bekennen dürfen. Auch der Generalstabschef der US-Armee, Michael Mullen, spricht sich dafür aus.
Der größte Verband schwuler und lesbischer Armeeangehöriger und Veteranen in den USA, Servicemembers United, erklärte, die Gerichtsentscheidung sei "ein weiterer Schritt in die richtige Richtung", in die der US-Kongress sich leider nur langsam bewege. Der Chef der Organisation, Alexander Nicholson, warnte zugleich, dass diese "längst überfällige Entscheidung" von einem Berufungsgericht gekippt werden könne.
Quelle: dpa , AFP
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