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USA: Barack Obama verspricht neue Ära der Offenheit

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Obama geht gegen Geheimniskrämerei an

28.01.2009, 09:42 Uhr

Obama verspricht neue Ära der Offenheit (Foto: dpa) Obama verspricht neue Ära der Offenheit (Foto: dpa)

Von der Wirtschaftslage über den Irak bis zur geplanten Schließung von Guantánamo - Barack Obama hat sich an seinem ersten Arbeitstag gleich mit allen drängenden Themen befasst. Dazu zählt der neue US-Präsident offenbar auch die Informationspolitik seiner Regierung. So ordnete er an, Regierungsdokumente nur noch aus wichtigen Gründen unter Verschluss zu halten. Bürgerrechtler sind begeistert.

Die Bundesbehörden sollten Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ("Freedom of Information Act") offener gegenüberstehen, erklärte Obama: "Im Zweifel geht Offenheit vor." Bushs Regierung hatte mit dem Argument der nationalen Sicherheit in den vergangenen Jahren massiv versucht, Informationen unter Verschluss zu halten.

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Obama: Behörden sollen aktiv werden

Außerdem wies Obama die Behörden an, aktiv nach Möglichkeiten für die Veröffentlichung von Informationen zu suchen - und diese zeitnah weiterzugeben. "Sie sollten nicht auf konkrete Anfragen aus der Bevölkerung warten", heißt es in einer Stellungsnahme. Alle Behörden "sollten moderne Technik nutzen, um die Bürger darüber zu informieren, was ihre Regierung weiß und tut."

"Eine neue Ära der Verantwortlichkeit"

Die Geheimniskrämerei von Obamas Vorgänger George W. Bush habe damit ein Ende, jubelte Melanie Sloan von der Gruppe "Citizens for Responsibility and Ethics" in Washington. Dass Obama diese Maßnahmen gleich an seinem ersten Arbeitstag in Angriff genommen habe, "signalisiert eine neue Ära in der Verantwortlichkeit der Regierung". Bürgerrechtler gehen davon aus, dass die Bevölkerung künftig über das Internet und andere elektronische Medien Zugang zu Informationen in noch nicht dagewesenem Ausmaß erhält. Lucy Dalglish von der Organisation "Reporters Committee for Freedom of the Press" sprach von einer "unglaublichen Botschaft".


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"Im Zweifel unter Verschluss"

Die Regierungen Carter und Clinton hatten bei der Informationsfreiheit eine ähnliche Politik wie Obama verfolgt. Sie wiesen die Behörden an, Informationsmaterial eher öffentlich zu machen. Unter Ronald Reagan hieß es dagegen: "Im Zweifel unter Verschluss halten".

Bush-Regierung hielt sich bedeckt

Unter Bush erklärte im Oktober 2001 Justizminister John Ashcroft, er werde sich für alle rechtlichen Regelungen einsetzen, die das Zurückhalten von Informationen rechtfertigten. Der Kongress versuchte später, diese Anordnung zu umgehen, und verabschiedete im Dezember 2007 ein Gesetz, das den "Freedom of Information Act" stützte. Unter anderem wurde eine Telefonhotline zur Beratung von Bürgern eingerichtet, die Informationen anfordern wollten. Mit Obamas Entscheidung vom Mittwoch ist Ashcrofts Memo endgültig überholt.

Weniger Rechte für Ex-Präsidenten

Auch für ehemalige Präsidenten hat Obamas Ankündigung Bedeutung: Sie werden in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, Unterlagen über ihre Zeit im Weißen Haus unter Verschluss zu halten. Sie können zwar weiterhin darum bitten, dass bestimmte Dokumente nicht veröffentlicht werden, dies aber nicht anordnen. Damit hebt Obama eine Anordnung Bushs von November 2001 vollständig auf, die den nach der Watergate-Affäre 1978 verabschiedeten "Presidential Records Act" betraf.

Bush verlängerte 12-Jahres-Frist

Der "Presidential Records Act" sieht vor, dass die Unterlagen und Aufzeichnungen von Präsidenten nach deren Amtszeit Eigentum der Regierung werden. Nach zwölf Jahren müssen sie größtenteils der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bush hatte ehemaligen Staatschefs, ihren Stellvertretern und Erben wesentlich größere Rechte bei der Geheimhaltung der Dokumente über die 12-Jahres-Frist hinaus eingeräumt.

Nur noch geringere Einspruchsmöglichkeiten

Ein Bundesrichter hatte dies bereits 2007 teilweise für ungültig erklärt. Obamas Anordnung sieht nun vor, dass einer Veröffentlichung nur unter bestimmten Gründen widersprochen werden kann. Dieses Recht haben außerdem nur noch lebende Präsidenten selbst - innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntwerden der geplanten Offenlegung.


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Quelle: dapd

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