28.06.2010, 21:07 Uhr
Ein Besucher des jährlichen Meetings der US-Waffenlobby National Rifle Association probiert ein Gewehr aus (Foto: AFP)
In einer mit großer Spannung erwarteten Entscheidung hat das Oberste Gericht der USA das Recht auf den Besitz von Waffen gestärkt. Mit fünf zu vier Stimmen erklärte das Richtergremium die von den Stadtbehörden in Chicago verhängte Beschränkungen für den Erwerb und Besitz von Waffen für ungültig.
Das Recht auf Waffenbesitz sei ein "zentraler Bestandteil" des Rechts auf Selbstverteidigung, sagte Richter Samuel Alito zur Begründung. In Folge des Urteils könnten zahlreiche Einschränkungen des Waffenbesitzes auf Kommunal- und Bundesstaatsebene wieder aufgehoben werden.
Die Richter stützten ihr Urteil auf einen Verfassungszusatz, der seit 1791 in Kraft ist. Dort heißt es: "Das Recht des Volkes auf den Besitz und das Tragen von Waffen darf nicht beeinträchtigt werden." Im Kern ging es bei dem Verfahren vor dem Supreme Court um die allgemeine Frage, ob US-Bundesstaaten oder örtlichen Behörden in Städten und Gemeinden überhaupt das Recht zusteht, Einschränkungen für den Waffenbesitz zu erlassen.
Bereits 2008 hatte das Oberste Gericht den US-Bundesbehörden verboten, das Tragen von Waffen zu regulieren. Im Detail ging es damals um ein weitgehendes Waffenverbot in der Hauptstadt Washington, das durch den Richterspruch aufgehoben wurde. Dies wollten die Kläger auf alle Bundestaaten und Kommunen ausdehnen.
Dem Verfahren lag die Klage eines Bürgers von Chicago gegen die Stadtverwaltung zugrunde. Der Kläger Otis McDonalds sah durch das weitgehende Waffenverbot in Chicago seine Grundrechte verletzt. Er machte geltend, dass er eine Schusswaffe benötige, um sich "gegen Drogendealer und Verbrecherbanden" schützen zu können.
Schätzungen zufolge befinden sich in den USA 200 Millionen Schusswaffen im Umlauf. Jährlich sterben etwa 30.000 Menschen durch den Gebrauch von Schusswaffen.
Kleingeist schrieb:
am 29. Juni 2010 um 19:22:20
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@Tex:
Ja, es steht in der Verfassung - von 1791. Waffenbesitz hatte damals primär nichts mit Selbstverteidigung zu tun sondern war an das
Jagdrecht geknüpft; im feudalen Europa des 18. Jahrhunderts war das ein Vorrecht des Adels gewesen.
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Tex schrieb:
am 29. Juni 2010 um 16:34:36
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Waffen
Es steht ja nun mal in der Verfassung das man als Mündiger Mensch das recht auf waffen besitz hat. Und allen Deutschen Kleingeistern
sollte mal jemabd den Kopf zurecht rücken.
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spookghost schrieb:
am 29. Juni 2010 um 15:07:44
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Waffenrecht
Die Ami Richter ticken doch nicht mehr richtig. Denen hat man das Gehirn geklaut, eher noch die haben überhaupt keins
mitbekommen! Na los ihr Waffenlobbyisten ballert auch doch alle gegenseitig über den Haufen. Das wäre tausenmal besser, als das Unschuldige dabei drauf gehen. Ihr Amis hab noch nicht genug Amokläufe in eurem Staat! Ob Schule, Arbeit oder Privat! Sterben werden fast ausschließlich die Unschuldigen besonders Kinder.
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