10.01.2012, 13:48 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Mainz (dpa) - Die gesetzliche Krankenversicherung muss in Ausnahmefällen eine operative Verkleinerung des Magens bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem bekanntgewordenen Urteil.
Nach Auffassung des Gerichts ist aber Voraussetzung, dass zuvor alle andere Möglichkeiten wie etwa Ernährungsumstellung, Sport sowie Verhaltenstherapien oder Tiefenpsychologie keinen Erfolg hatten (Az.: L 5 KR 12/11).
Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz auf. Die Klage einer 51-jährigen Frau hatte damit Erfolg. Die Klägerin brachte im Mai 2007 bei einer Körpergröße von 165 Zentimetern 173 Kilogramm auf die Waage. Verschiedene Methoden, das Gewicht zu reduzieren, blieben ohne Erfolg. Sie entschloss sich daher zu einem chirurgischen Eingriff, um den Magen zu verkleinern. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von rund 7300 Euro jedoch ab.
Anders als das Sozialgericht wertete das LSG die Ablehnung als rechtswidrig. Zwar müsse ein medizinischer Eingriff an einem gesunden Organ nicht ohne weiteres von der Krankenkasse bezahlt werden. Wenn aber alle anderen Methoden nachweislich keinen Erfolg hatten und ohne Gewichtsreduzierung erhebliche gesundheitliche Folgeschäden auftreten könnten, sei eine Kostenübernahme gerechtfertigt.
Quelle: dpa
Jürgen schrieb:
am 10. Januar 2012 um 20:28:11
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@mimi
Dann bist Du froh das Du so etwas nicht brauchst! Regt Euch lieber mal richtig darüber auf wie unsere Steuergelder zum Fenster
rausgeschmissen werden.
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Runaround schrieb:
am 10. Januar 2012 um 20:19:09
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Krankenkassenurteil
Typisch Deutschland. Erst fressen wie blöd und dann sollen andere dafür zahlen. Auch wenn das den Fettmoppeln hier
nicht gefällt, ein weiteres Unsinnsurteil. Die gesetzl. Krankenkassen sollten um solchen Unsinn entlastet werden. Fett wird man nicht von alleine, da ist jeder, auch mit psychologischen Problemen, ganz alleine schuld und sollte mit allen Folgekrankheiten auch alleine gelassen werden.
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mimmi schrieb:
am 10. Januar 2012 um 20:13:45
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krankenkassenurteil
Na toll, iss soviel wie du möchtest - wenn es zu viel wird zahlt die Solidargemeinschaft. Die Kosten für Behandlungen
aufgrund unsrer guten Lebensweise werden allen immer teurer, aber es hat ja jeder einen Anspruch, Pflichten spricht kaum einer an.
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