06.09.2010, 13:23 Uhr
Die beiden Verurteilten Sebastian L. und Markus S. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München I den 19-jährigen Markus S. wegen Mordes und versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 18-jährige Sebastian L. muss wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für sieben Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger der beiden Verurteilten wollen in Revision gehen.
Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sah es als erwiesen an, dass Sebastian L. und Markus S. eine Gruppe Jugendlicher bedroht hatten, die Brunner daraufhin in Schutz nehmen wollte. Nach Einschätzung des Richters "wollten sich die Täter an Brunner für dessen Einschreiten rächen".
Markus S. und Sebastian L. seien "massiv und mehrfach" auf Brunner losgegangen. Markus S. habe dabei auch mit einem Schlüssel in der Faust zugeschlagen und "lebensgefährlich" nach Brunner getreten, als dieser bereits am Boden lag. "Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen", sagte Baier. Der Fall wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Brunner starb zwei Stunden nach der Attacke in einem Münchner Krankenhaus.
"Wer derart mit Wucht und aggressiv auf ein wehrloses Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen", sagte der Vorsitzende Richter. "Das gesamte Verhalten der Angeklagten L. und S. war ursächlich für den letztlich durch Herzkammerflimmern ausgelösten Tod Brunners." Brunner hatte - ohne es selbst zu wissen - ein vergrößertes Herz.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für den Haupttäter Markus S. hatte die Staastanwaltschaft die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes verlangt, für Sebastian L. eine achtjährige Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Sebastian L. habe während der Schlägerei versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden 50-Jährigen wegzuziehen. "Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig", sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden. Zudem habe er im Prozess aufrichtige Reue gezeigt. Bei Markus S. hingegen fehle dieses Bewusstsein bis heute. Noch in der Untersuchungshaft habe er Unverständnis geäußert, warum sich Brunner eingemischt habe.
Markus S. war laut seinen Anwälten auf das Urteil vorbereitet. Sebastian L. dagegen sei von dem "hohen Strafmaß überrascht", hieß es.
"Es war kein Mord", bekräftigte dagegen der Verteidiger von Markus S., Maximilian Pauls, nach der Urteilsverkündung. So habe das Gericht nicht zuordnen können, welcher Schlag denn zum Herzinfarkt geführt habe, weshalb auch nicht sein Mandant dafür verantwortlich gemacht werden dürfe. Pauls sagte zum Urteil gegenüber dem Fernsehsender N24: "Das halten wir für rechtlich falsch. Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen." Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. "Dieses Ziel haben wir erreicht."
Der Verteidiger von Sebastian L., Roland Autenrieth, sagte, die Strafe für seinen Mandanten sei viel zu hoch ausgefallen. "Wenn das Gericht schon den Mordvorwurf gegen ihn fallen lässt, dann muss sich das ganz anders niederschlagen." Er sagte weiter: "Es spricht vieles für eine Revision". Er gehe davon aus, dass L. den Tod Brunners nie gewollt habe. "Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt, und vor diesem Hintergrund halten wir das Urteil für zu hoch ", argumentierte Autenrieth.
Dagegen begrüßte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, das Urteil. Auch die Anwältin Annette von Stetten, die Brunners Eltern als Nebenkläger vertrat, sagte, sie sei "sehr zufrieden" mit dem Richterspruch. "Ich bin sicher, dass die Verurteilung wegen Mordes ihnen eine gewisse Erleichterung bringt." Laut von Stetten leiden Brunners Eltern als Folge des Angriffs unter massiven Gesundheitsproblemen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte, das "klare und konsequente" Urteil sei ein "klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden".
In Brunners Heimatgemeinde wird dem Manager ein Denkmal gesetzt. Am Sonntag, 12. September, wird in Ergoldsbach das "Dominik-Brunner-Haus" eingeweiht und eine rund zwei Meter große Bronzeskulptur enthüllt. Das Denkmal schuf der aus der Region stammenden Bildhauer Stefan Rottmeier im Auftrag des Gemeinderats von Ergoldsbach. Wie die Gemeinde berichtete, wird das "Denkmal für Zivilcourage" vor dem im März fertiggestellten Neubau einer Kinderkrippe und eines Schülerhortes aufgestellt - dem künftigen "Dominik-Brunner-Haus".
Das Denkmal zeigt einen Mann, der schützend vor einem Kind steht und abwehrend die rechte Hand hebt. "Das ist selbsterklärend und verkörpert Zivilcourage", erklärte der Ergoldsbacher Bürgermeister Ludwig Robold.
Quelle: dapd , AFP , dpa
Silberdistel schrieb:
am 6. September 2010 um 16:08:51
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Mord an Herrn Brunner
Bleibt nur zu hoffen, das die Revision abgelehnt wird und wenn nicht, dass die Strafen im darauffolgenden Prozess
härter ausfallen, damit auch den Strafverteidigern ihre Grenzen aufgezeigt werden.
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mikel479 schrieb:
am 6. September 2010 um 15:53:24
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Brunner
Die Haftstrafen müssten weit über 15 jahre betragen; noch besser lebenslänglich;
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annett W. schrieb:
am 6. September 2010 um 15:48:20
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Thema: "Urteil im Brunner-Prozess"
Natürlich war es Mord !!!
Einer wollte helfen und mußte mit seinen Leben bezahlen, wenn die Täter jetzt
auch noch kaum eine Strafe bekommen hilft doch überhaupt kein Mensch mehr...
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