22.02.2012, 14:16 Uhr
Wiesbaden (dpa) - Auch nach seiner inzwischen rechtskräftig erwiesenen Unschuld kommt ein in Hessen verurteilter Lehrer nicht automatisch auf seine Stelle zurück. Der frühere Biologielehrer müsse sich erneut bewerben, teilte das Kultusministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Das Landgericht Darmstadt hatte ihn 2002 wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem angestellten Lehrer wurde gekündigt. Im Sommer 2011 wurde der damals 52-Jährige in einem neuen Verfahren vom Landgericht Kassel freigesprochen. Die Haft hat er komplett abgesessen. Er verlangt nun Entschädigung vom Land Hessen. Der Mann aus dem Saarland lebt heute nach Angaben seines Anwalts von Hartz IV.
"Seine Eignung für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen muss wie bei jeder Einstellung in den hessischen Schuldienst geprüft werden", heißt es in der Mitteilung. Das Urteil aus dem vergangenen Jahr ist inzwischen rechtskräftig.
Quelle: dpa
unbedarfter Beobachter schrieb:
am 22. Februar 2012 um 20:52:06
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PersVerwKultusHessen
Dies entwickelt sich zu einem gefundenen Fressen für Anfänger-Juristen, selbst als Nichtjurist (
Verwaltungsmitarbeiter ) müßte einem klar sein, daß nach diesen 5 Jahren Knast und in der Wiederaufnahme einem Freispruch erster Klasse das Land Hessen ihn in den vorherigen Stand zurückversetzen muß, da seine Entfernung aus dem Schuldienst auf falschen Voraussetzungen beruhte. Nicht nur die Haftentschädigung, sondern auch das entgangene Gehalt stehen dem Mann zu.
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Liss schrieb:
am 22. Februar 2012 um 18:17:25
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Lehrer
dann sollte das Land auch volle Entschädigung für den Verdienstausfall für die 5 Jahre und in Zukunft zahlen, bis der Mann wieder
einen adäquaten Job hat. Ich bin keine Lehrerfreundin, aber so gehts nicht. Gute Lehrer sind leider Mangelware, und wenn der Mann den Beruf wieder ausüben will, dann soll er das auch tun.
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Carlo schrieb:
am 22. Februar 2012 um 17:41:06
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Personalverwaltung
Da frag ich mich doch sehr nach der Eignung der Personalverwaltenden Stelle für den Schuldienst.
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