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Union einigt sich bei Jobcenter-Reform

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Union einigt sich auf Grundgesetzänderung

18.03.2010, 09:41 Uhr

Jobcenter: Die Union einigt sich auf eine Grundgesetzänderung (Foto: dpa) Die Jobcenter sollen nach dem Willen der Union durch eine Grundgesetzänderung neu geregelt werden (Foto: dpa)Unionspolitiker aus Bund und Ländern haben sich auf eine Reform der Jobcenter geeinigt. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder am Sonntagabend in Berlin sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Koalition werde mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln. Dazu werde mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier schnellstmöglich ein Termin vereinbart.

In der vergangenen Woche forderten immer mehr Landesregierungen vom Bund, für die vom Verfassungsgericht geforderte Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand das Grundgesetz zu ändern. Von der Leyen sagte: "Jetzt haben wir die gemeinsame Linie, die wir auch gehen können."


Klarheit für Mitarbeiter

Die Kommunen sollen künftig wählen können, ob sie allein oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Langzeitarbeitlosen betreuen, wie von der Leyen sagte. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich erklärte, man wolle Wettbewerb zulassen. Für die rund 6,5 Millionen Betroffenen und die Mitarbeiter in der Verwaltung müsse schnellstmöglich Klarheit herrschen.

SPD: Keine Verschlechterung der Arbeitslosen

Die SPD begrüßte die Bereitschaft der Union für die von von Sozialdemokraten seit langem geforderte Grundgesetzänderung in Sachen Jobcenter. Für die SPD seien der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck wie auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier verhandlungsbereit, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag nach Beratungen der SPD-Fraktionsspitze in Berlin. Die Verfassungsänderung müsse aber alle notwendigen Gesetzesänderungen absichern, sagte Nahles. Wichtig für die SPD sei, dass die Vermittlung nicht eingeschränkt werde. Es dürfe keine Verschlechterungen für die Arbeitslosen geben. Von der Leyen will noch in dieser Woche Gespräche mit der SPD führen.

Zwei Jahre lang keine Einigung möglich

Bund und Länder konnten sich zwei Jahre lang nicht auf einen Kompromiss einigen. Von der Leyen schlug schließlich vor, die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur (Jobvermittlung, Lebensunterhalt) und Kommunen (sozialintegrative Angebote, Warmmiete) in Musterverträgen zu regeln.

Streit um Jobcenter-ReformRevolte gegen von der Leyen

Richter: Mischverwaltung nicht zulässig

Die Jobcenter werden gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen getragen. Im Dezember 2007 entschied aber das Verfassungsgericht, dass diese Mischverwaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010. Ohne Reform müssten auch die 69 Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst vermitteln. Diese möchte von der Leyen jedoch erhalten, ihre Zahl aber nicht aufstocken. Außerdem soll im Grundgesetz auch festgeschrieben werden, dass der Bund die Fach- und Rechtsaufsicht für die Arbeit in den Jobcentern und in den Optionskommunen erhält.

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Koch gegen Vorschlag der Ministerin

Von der Leyen hatte kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach Arbeitsagenturen und Kommunen ihre Leistungen weiterhin unter einem Dach erbringen sollen, jedoch klar erkennbar für getrennte Bereiche zuständig sein müssen. Dagegen hatten sich der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und einige andere Unions-Ministerpräsidenten gewandt und für eine Grundgesetzänderung geworben.

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Hessischer Ministerpräsident nun zuversichtlich

Nach der Beilegung des unionsinternen Streites äußerte sich Koch zuversichtlich. Die Probleme seien allesamt lösbar, sagte der CDU-Politiker am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Arbeitslosen vor Ort sollen demnach bleiben. Es nutze niemandem, wenn Arbeitslosen zwischen Behörden hin- und hergetrieben würden, betonte Koch.


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Quelle: AFP , dapd

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