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Transplantationsmedizin: Ethikrat will neues Modell für mehr Organspenden

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Schweigen gilt "im Zweifel als Zustimmung"

24.04.2007, 16:40 Uhr

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will der Nationale Ethikrat die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Die Bürger würden aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, schlug die Vorsitzende des Gremiums, Kristiane Weber-Hassemer, am Dienstag in Berlin vor. Äußern sie sich nicht, sollen im Todesfall Organe entnommen werden können - sofern die Angehörigen nicht explizit widersprechen. Damit gelte "das Schweigen im Zweifel als Zustimmung", erklärte Ratsmitglied Jochen Taupitz.

Bisher ausdrückliche Zustimmung
Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang ist die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, in der Regel in Form eines Organspendeausweises, nötig. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren. Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde die Zahl der Organspenden steigern, habe sich nicht erfüllt, hielt der Ethikrat nun fest. Die Gründe dafür sieht er nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems, sondern auch in der gesetzlichen Regelung selbst.

Jeder soll sich entscheiden
Deshalb schlägt der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, jetzt ein neues Modell vor: eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell. Zuerst soll es eine Aufklärungskampagne geben. Danach sollen alle Bürger aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden. Diese Entscheidung könne aber jederzeit zurückgenommen werden, betonten die Mitglieder des Ethikrats.

Widerspruchsrecht für Angehörige
"Für die Fälle, in denen jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten", erläuterte Taupitz. Das bedeutet: Die Mediziner gehen prinzipiell von einer Einwilligung aus und können nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen. Die Angehörigen haben aber die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Wenn also der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht, und auch die Angehörigen keine Bedenken anmelden, dann können die Ärzte Organe entnehmen.

"Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts"
Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat nicht. "Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar", sagte Taupitz mit Blick auf das vorgeschlagene Modell. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber. Auch ethisch sieht das Gremium deshalb keine Einwände.

Finanzielle Anreize für Kliniken
Der Rechtsprofessor betonte, dass neben dem neuen Stufenmodell weitere Maßnahmen nötig seien, um die Spendenzahlen zu steigern. Denn die wenigen Organspendeausweise sind nicht das einzige Problem: Viele Kliniken meldeten potenzielle Spender nicht an die zentrale Vermittlungsstelle, weil sie Aufwand und Kosten einer Transplantation scheuten, teilte Taupitz mit. Dem ließe sich mit finanziellen Anreizen entgegen wirken. Die Krankenhäuser sind schon jetzt verpflichtet, Verstorbene zu melden. Der Ethikrat forderte zudem so genannte Transplantationsbeauftragte. In anderen Länder habe sich deren Einführung positiv ausgewirkt, argumentierte das Gremium.

12.000 Patienten in der Warteschleife
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 4000 Menschen durch eine Organspende gerettet. Damit erreichte die Zahl der Transplantationen einen neuen Höchststand. Doch noch immer warten mehr als 12.000 Patienten auf ein lebensrettendes Herz, eine Lunge, eine Leber, eine Niere oder eine Bauchspeicheldrüse. Achtzig Prozent der Deutschen stehen dem Thema Organspende Umfragen zufolge positiv gegenüber. Aber nur zwölf Prozent besitzen tatsächlich einen Organspendeausweis.


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