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Todesstrafe für Hauptangeklagten des Attentats von Marrakesch

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Todesstrafe für Hauptangeklagten des Attentats von Marrakesch

20.12.2011, 16:30 Uhr

Im Prozess um das Attentat von Marrakesch mit 17 Toten ist der Hauptangeklagte von einem marokkanischen Gericht zum Tode verurteilt worden. Das Gericht in Salé bei Rabat verhängte die Höchststrafe gegen den Marokkaner Adil Al-Atmani, sein Komplize Hakim Dah erhielt lebenslange Haft. Alle neun Angeklagten hatten sich für nicht schuldig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe sowohl für Al-Atmani als auch für Dah gefordert. Die Angehörigen der französischen Opfer des Anschlags vom 28. April hatten sich dagegen für lebenslange Haft ausgesprochen. Obwohl es die Todesstrafe laut Verfassung in Marokko formell noch gibt, wurde sie seit 1992 nicht mehr vollstreckt. In der erst im Juli verabschiedeten neuen Verfassung des Landes wird erstmals "das Recht auf Leben" festgehalten.

Geständnis widerrufen

Vier weitere der insgesamt neun Angeklagten müssen für jeweils vier Jahre ins Gefängnis, die anderen drei für jeweils zwei Jahre. Alle Angeklagten hatten sich vor der Urteilsverkündung für nicht schuldig erklärt. Al-Atmani hatte als erster erklärt, er habe "keinerlei Verbindung zu dem Attentat". Er lobte die Reformpolitik von König Mohammed VI. Zugleich sagte er, das Urteil werde zeigen, ob Marokko tatsächlich den Weg der Reformen eingeschlagen habe.

Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte Al-Atmani ein Geständnis abgelegt, es aber später widerrufen. Im Verlauf des Prozesses wies er alle Anklagepunkte zurück. Der Anwalt Al-Atmanis hatte noch am Donnerstag einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, da die Staatsanwaltschaft seine Schuld nicht habe belegen können. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lagen dem Gericht dagegen unwiderlegbare Beweise für die Schuld Al-Atmanis vor.

Bomben in Touristencafé deponiert

Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Angeklagten dem Dschihad und den Ideen der Terrorgruppe Al-Kaida im Islamischen Maghreb (AQMI) verschrieben. Die Beschuldigten erklärten indes vor Gericht, keinerlei Verbindung zum Dschihad und zum Terrorismus zu haben. Ein Mitangeklagter Al-Atmanis sagte allerdings während des Prozesses, der Hauptbeschuldigte habe ihm gegenüber die Absicht geäußert, sich in Tschetschenien dem Dschihad anschließen zu wollen.

Bei dem Anschlag auf das beliebte Touristencafé "Argana" im Zentrum von Marrakesch waren am 28. April 17 Menschen getötet worden. Unter den Todesopfern waren acht Franzosen und drei Touristen aus der Schweiz. Bei dem Attentat waren Rucksäcke mit Sprengsätzen deponiert und später per Handy gezündet worden. Es war das schwerste Attentat in Marokko seit 2003, als bei einer Anschlagsserie auf westliche und jüdische Einrichtungen in Casablanca zwölf Selbstmordattentäter 33 Menschen mit in den Tod rissen.


Quelle: AFP

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