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Tochter soll F. schwer belastet haben

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Tochter soll F. schwer belastet haben

01.04.2009, 13:21 Uhr

Josef F. hat seine Tochter 24 Jahre gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt (Foto: dpa) Josef F. hat seine Tochter 24 Jahre gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt (Foto: dpa)

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist vor dem Schwurgericht Sankt Pölten in Niederösterreich der Inzest-Prozess gegen Josef F. fortgesetzt worden. Nach Aussagen von Prozessbeobachtern belastet die Tochter des unter anderem wegen Mordes, Sklaverei und Vergewaltigung angeklagten F. ihren Vater in einem Video schwer.

Der 73-Jährige, der seiner Tochter laut Anklage ein "unvorstellbares Martyrium" bereitet hat, verbarg auf dem Weg in den Gerichtssaal erneut sein Gesicht hinter einem blauen Aktenordner und reagierte nicht auf Fragen von Journalisten. "Er hat sich einfach geniert", erklärte Verteidiger Rudolf Mayer das Schweigen seines Mandanten gegenüber den Medien. In einer Verhandlungspause gelang einem Fotografen dennoch eine Aufnahme von F. ohne Aktenordner.

VideoKonfrontation mit Video-Aussage der Tochter
HintergrundDie kontradiktorische Vernehmung
Prozessbeginn in Sankt PöltenJosef F. legt Teilgeständnis ab
Foto-SerieDer Prozess gegen Josef F.

Anwalt: F. war kooperativ

Bei der Verhandlung hinter verschlossenen Türen am Montagnachmittag sei F. kooperativ gewesen und habe alle Fragen des Gerichts beantwortet, so der Anwalt. "Überraschungen" im weiteren Prozessverlauf erwartete er nicht, da der Sachverhalt relativ klar sei.

Zum DurchklickenDie Hauptakteure des Prozesses
ChronologieDas Martyrium der Opfer

Jahrzehntelanges Martyrium

Die zwölf Geschworenen sahen weitere Teile der auf Video aufgezeichneten, elfstündigen Aussagen von F.s Tochter.1984 hatte Josef F. seine Tochter im Alter von 18 Jahren in einem dunklen, feuchten Kellerverlies eingekerkert und dort 24 Jahre gefangen gehalten. In der Zeit vergewaltigte er sie unzählige Male und zeugte sieben Kinder mit ihr, von denen eines kurz nach der Geburt starb.


Foto-SerieDer Inzestfall von Amstetten

Teilgeständnis abgelegt

Den deshalb erhobenen Vorwurf des Mordes durch Unterlassung wies F. zurück, ebenso den Vorwurf der Sklaverei. In den Anklagepunkten Inzest und Freiheitsberaubung bekannte er sich jedoch schuldig und der Nötigung und Vergewaltigung teilweise schuldig.

Zum DurchklickenVergleichbare Fälle in Europa
Angst vor der Öffentlichkeit F.s Opfer flüchten in Klinik

Gutachten angefordert

Die Öffentlichkeit war wegen der sehr persönlichen Details in ihrer Aussage auch am Dienstag von der Verhandlung ausgeschlossen. Neben dem Videoband und Gutachtern sind in dem Verfahren keine weiteren Zeugenaussagen vorgesehen. Neben der Expertise der Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner waren ein Gutachten zum Tod des Säuglings sowie zwei technische Gutachten zum Kellerverlies angefordert worden.

Urteil voraussichtlich schon am Donnerstag

Das Urteil gegen F. wird voraussichtlich bereits am Donnerstagnachmittag gesprochen, einen Tag vor dem ursprünglich geplanten Prozessende. Dies gab der stellvertretende Gerichtspräsident Franz Cutka am Dienstag bekannt. Bei einem Schuldspruch droht F., den ein psychiatrisches Gutachten für zurechnungsfähig und erheblich abartig befand, langjährige Haft sowie Sicherungsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt. Josef Leitner, ein früherer Mieter F.s in dem Haus in Amstetten, sagte, er sei immer noch erschüttert über die Vorgänge im Keller. "Ich hoffe, er bekommt die Strafe, die er verdient", sagte er der Fernsehnachrichtenagentur APTN.

Mehr Nachrichten zum Inzestfall von Amstetten
Immer gut informiertDer Newsticker von t-online.de

Mehr aktuelle Nachrichten

Psychiater betreut Angeklagten

Dass der Prozess und die drohende Verurteilung nicht spurlos an dem Inzesttäter von Amstetten vorübergegangen sind, bestätigte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt Sankt Pölten, in der F. seit Anfang Mai 2008 auf seinen Prozess gewartet hat. Der Angeklagte habe am Montag nach dem ersten Verhandlungstag ein Gespräch mit einem Psychiater geführt und werde das auch nach dem zweiten Tag tun, sagte der stellvertretende Gefängnisleiter Erich Huber-Günsthofer.

Vorkehrungen gegen möglichen Suizid

Zu der Betreuung des Angeklagten zählt auch die psychiatrische Begleitung während der Urteilsberatung der Geschworenen und nach der Urteilsverkündung. Außerdem habe man Vorkehrungen gegen einen möglichen Suizidversuch getroffen, sagte der Beamte der Nachrichtenagentur APA.


Quelle: dapd , dpa , AFP

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