11.11.2011, 12:17 Uhr
Eine 50-jährige Augsburgerin, die ihre minderjährige Tochter einem fremden Mann zum Geschlechtsverkehr überlassen haben soll, ist freigesprochen worden. Der Richter am Augsburger Amtsgericht folgte damit am Freitag der Forderung der Verteidigung. Zweifel an der Unschuld bleiben trotzdem.
Man sei zwar keinesfalls der Überzeugung, dass sich die Tat nicht so zugetragen habe. Allerdings könne man das Gegenteil nicht ausschließen, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.
Die Augsburgerin soll laut Anklage zwischen September 1999 und August 2000 ihre damals 14-jährige Tochter in ihrer Wohnung einem unbekannten Mann zum Geschlechtsverkehr überlassen haben. Die Frau bestreitet die Vorwürfe.
Quelle: dapd
me schrieb:
am 11. November 2011 um 13:52:26
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Freispruch?
Wenn sie männlich gewesen wäre, wär da Urteil anders ausgefallen, da bin ich sicher!
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Nordlicht schrieb:
am 11. November 2011 um 13:47:03
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Was bitte !
Widerlich, wenn es sich so zugetragen hat, aber -zum Glück- basiert unser Rechtssystem auf Beweislast, und deshalb muß das
Urteil leider so ausfallen ! Und zu Harry, meinen Sie nicht, dass das Gericht genau so schlau wie Sie ist, und diese Idee auch schon hatte (die Tochter zu befragen) ! Aber Hauptsache, man kann die immer gleichen Sprüche und Vorurteile loslassen..
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Harry schrieb:
am 11. November 2011 um 13:07:29
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Alles klar!
So ist das hochgelobte deutsche Rechtssystem! Was sagt denn das Mädchen dazu?
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