27.01.2012, 13:34 Uhr
Im Rechtsstreit um die Versteigerung des teuersten Teppichs der Welt hat die Klägerin vor dem Landgericht in Augsburg (Bayern) eine Niederlage erlitten. Sie wollte von einem Auktionator 350.000 Euro Schadenersatz, weil er den später für 7,4 Millionen Euro versteigerten Teppich aus dem 17. Jahrhundert auf einen Wert von nur 900 Euro geschätzt hatte.
Nach dem Urteil des Gerichts liegt aber keine Pflichtverletzung des Auktionators vor. Bei der Wertermittlung habe dessen Mitarbeiter auch in Fachbüchern nach dem Teppich gesucht, dort war dieser aber nicht aufgeführt. Ein spezielles Gutachten habe der Auktionator nicht einholen müssen. Der Anwalt der Klägerin erwägt in Berufung zu gehen, will aber erst die genaue Urteilbegründung abwarten.
Die aus dem Raum Starnberg stammende Klägerin hatte den Teppich geerbt und wollte ihn versteigern lassen. Ursprünglich hatte sie sich nach der Auktion in Augsburg im Oktober 2009 noch gefreut, da die Versteigerung ihr trotz der Schätzung auf 900 Euro immerhin 19.000 Euro einbrachte.
Ein halbes Jahr später kam der Teppich aber dann bei Christie's in London erneut unter den Hammer und erzielte den Rekordpreis von 6,2 Millionen Pfund, umgerechnet 7,4 Millionen Euro. Christie's hatte den Wert mit mehreren hunderttausend Euro angesetzt; an dieser Schätzung von Christie's orientierte sich dann die Schadenersatzforderung der Klägerin über 350.000 Euro.
Der Teppich ist 3,39 Meter mal 1,53 Meter groß. Er gilt wegen seines Alters und seiner Herkunft als Besonderheit. So schätzte Christie's den Wert auch deshalb so hoch ein, weil der Teppich angeblich aus dem Nachlass der 1939 verstorbenen Comtesse de Behague stammt. Diese war eine Sammlerin iranischer Kunst. Diese Herkunft sei aber für den regionalen Auktionator nicht zu erkennen gewesen, urteilte das Gericht.
Ein Auktionator habe zwar Sorgfaltspflichten, stellte das Gericht klar. Doch die Herkunft aus dem Besitz der Comtesse sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern findet sich der Teppich nicht. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer. Das Gericht habe das Stück 15 bis 20 Minuten geprüft und Fachwerke zu Rate gezogen, sagte Gerichtssprecher Hermann Wagner. Mehr habe man von einem regionalen Auktionshaus auch nicht verlangen können.
Quelle: AFP , dpa
peter schrieb:
am 27. Januar 2012 um 16:54:56
(0)
(0)
so ist das nun mal
1 2 deins, manchmal gibt,s mehr und manchmal auch etwas weniger.
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Höchste Qualität zum sagenhaft günstigen Preis: Hemden, Jacken u.v.m. von Daniel Hechter. mehr
Modische Multitalente für Business und Freizeit - für Frauen mit jedem Figur-Typ. zum XXL-Special
Entdecken Sie jetzt die modischen Hosen der Saison – in exzellenter Passform! von AtelierGS