02.09.2010, 14:14 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Hamm (dpa) - Die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus ist endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wurde vor dem Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Die Firma aus Nordrhein Westfalen hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent. Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich nichts zuschulden kommen lassen, so die Urteilsbegründung.
Quelle: dpa
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