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Straßenverkehr: GDV fordert Alkoholverbot für Autofahrer bis 25 Jahre

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Null Komma null bis 25?

31.07.2007, 13:58 Uhr

Das Alkoholverbot für Autofahrer unter 21 Jahren sollte nach Auffassung der deutschen Versicherer bis zum 25. Geburtstag ausgedehnt werden. Der Grund: Im Jahr 2005 sei der Anteil der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21- bis unter 25- Jährigen mit fast 18 Prozent höher gewesen als bei den jüngeren Fahrern ab 18, erläuterte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Berlin.

Ab Mittwoch neues Gesetz
Das absolute Fahrverbot tritt am Mittwoch für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren in Kraft. Verstöße gegen das Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld von 125 Euro und zu zwei Strafpunkten in Flensburg.

"Wir erwarten Rückgang"
Der Versicherungsverband sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. "Wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten", sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer im GDV. Laut Verband können die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell vom Verursacher bis 5000 Euro fordern. "Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung."


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Quelle: dpa

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