30.11.2006, 11:17 Uhr
Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich für die Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen ausgesprochen. "Ich persönlich finde, der Paragraf gehört auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion der "Berliner Zeitung“.
Bayern
Bis zu drei Jahre Haft
Hintergrund ist die Diskussion um die zeitweise Absetzung der Mozart-Oper "Idomeneo“ vom Spielplan der Deutschen Oper in Berlin aus Angst vor Racheakten von Islamisten. Für Beck zeigt die dabei entbrannte Debatte über die Freiheit der Kunst und Grenzen religiöser Rücksichtnahme, dass auch der Gotteslästerungsparagraf überholt ist. Nach dem Paragraf 166 Strafgesetzbuch drohen demjenigen bis zu drei Jahre Haft, der öffentlich oder durch Schriften religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die den öffentlichen Frieden stören.
Paragraf wird noch angewandt
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, wird der Paragraf noch immer angewandt, wenn auch selten. So wurden 1995 noch 24 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt, 2004 waren es 15. Die meisten Verurteilungen erfolgten mit jeweils fünf Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Berlin liegt mit drei Verfahren auf Platz drei, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In den übrigen Bundesländern gab es keine Verurteilungen. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu ändern.
Quelle: t-online.de
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