07.04.2011, 12:39 Uhr
Der V-Mann, der eine gestohlene Stradivari-Geige wiederbeschafft hat, wird von der Polizei nicht wie gefordert mit Geld belohnt. Das Landgericht in Hannover wies am Donnerstag eine entsprechende Klage des Mannes ab. Er geht aber dennoch nicht leer aus.
Das wertvolle Instrument war 2008 bei einem spektakulären Coup aus dem Rittergut Bennigsen in der Nähe der Landeshauptstadt von Niedersachsen gestohlen worden. Der Kläger hatte ein Jahr später den fingierten Verkauf der gestohlenen Geige eingefädelt, bei dem die Stradivari sichergestellt und die Diebe festgenommen wurden.
Von der Versicherung hatte er dafür 160.000 Euro bekommen. Zusätzlich verlangte der Mann aber von der Polizei weitere fünf Prozent des Wertes der Geige - insgesamt rund 150.000 Euro. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit 30 Jahren als Tippgeber für die Beamten.
Quelle: dpa
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