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Stichwort: Überhangmandate

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Stichwort: Überhangmandate

30.08.2010, 12:56 Uhr

So genannte Überhangmandate sind eine Folge des deutschen Wahlrechts mit seinen zwei Stimmen für jeden Bürger. Mit der Erstimme wählt man einen Direktkandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme bestimmen die Wähler die prozentuale Sitzverteilung im Parlament.

Deswegen gilt die Zweitstimme als die wichtigere Stimme. Überhangmandate entstehen, wenn Kandidaten einer Partei über Direktmandate mehr Sitze gewinnen, als der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen prozentual zustehen. Jeder Kandidat, der mit der Erststimme in seinem Wahlkreis direkt gewählt ist, hat natürlich das Recht, in den Bundestag oder Landtag einzuziehen. Weil aber für die Sitzverteilung insgesamt die Zweitstimme zuständig ist, muss noch einmal gerechnet werden: Normalerweise wird die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten von der Zahl der Sitze abgezogen, die einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis zusteht.

Die übrigen Plätze werden dann mit Abgeordneten der sogenannten Landeslisten der Parteien besetzt. Wenn es aber für eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete gibt, als der Partei nach den Zweitstimmen an Sitzen zustünden, entstehen Überhangmandate. Diese zusätzlichen Sitze kommen meist den großen Parteien zugute, da sie die besten Chancen auf Direktmandate haben. Überhangmandate können in Extremfällen das über die Zweistimme erzielte Wahlergebnis drehen und so eine Partei um den Wahlsieg bringen.

Regelung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sieht das Wahlrecht vor, dass Überhangmandate durch zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden müssen. Dadurch wurde der Landtag nach der Wahl 2009 größer: 95 statt der in der Verfassung vorgesehenen 69 Sitze. Allerdings wurden nicht alle von der CDU errungenen Überhangmandate ausgeglichen. Diese Entscheidung der Landeswahlleiterin war Auslöser für die Klage der drei Oppositionsparteien vor dem Landesverfassungsgericht. Im Bundestag findet ein Ausgleich von Überhangmandaten nicht statt. Das Bundeswahlrecht unterscheidet sich hier vom Wahlrecht in den meisten Ländern.


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Quelle: dapd

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Kommentare (2)

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Thema: "Stichwort: Überhangmandate"

JaJa schrieb: am 30. August 2010 um 13:22:37
(0) (0) Überhangmandate
Schlussfolgerung daraus Nur noch Zweitstimme abgeben oder Garnicht.

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Fiedschebum schrieb: am 30. August 2010 um 13:14:08
(0) (0) Überhangsmandate
Die Überhangsmandate sind für den Wähler in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar und werden als Mogelpackung der
Parteien angesehen. Es ist gut das dieses Mogelfeld nun endlich gerichtlich abgeklärt wurde.
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