23.09.2011, 11:34 Uhr
Die Steuerklärung soll einfacher werden: Bundestag und Bundesrat haben hierfür ein neues Gesetz verabschiedet (Quelle: dpa)
Die Steuervereinfachung für die Bürger ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss gebilligt. Damit können die vereinbarten Entlastungen von Arbeitnehmern um bis zu 585 Millionen Euro im Jahr umgesetzt werden.
Als einer der wesentlichen Punkte gilt, dass die auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannte Pauschale noch in diesem Jahr von 920 auf 1000 Euro angehoben wird. Entlastet werden Steuerzahler, die geringere Werbungskosten - etwa Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit oder Arbeitsmittel - als 1000 Euro im Jahr haben.
Nach früheren Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine profitiert etwa die Hälfte der Arbeitnehmer von der Entlastung gar nicht, weil sie höhere Werbungskosten geltend machen. Bei den übrigen Arbeitnehmern betrage die Entlastung allenfalls drei Euro im Monat.
Wer über 1000 Euro liegt, muss weiter Quittungen einreichen. Kürzere, verständlichere und computertaugliche Formulare sollen zudem die Abgabe der Steuererklärung erleichtern.
Hinzu kommen vor allem Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten, Kindergeld und der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer. Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Betreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern sollen ab 2012 entfallen. Dadurch wird der Abzug erheblich vereinfacht. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.
Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen soll auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung ab 2012 verzichtet werden. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Das macht die Gewährung und detaillierte Erfassung kompliziert. Aber nur etwa ein Prozent der volljährigen Kinder überschreitet diese Einkunftsgrenze. Die Prüfung ist Ursache vieler Einsprüche und Klageverfahren.
Berufspendlern bleibt künftig eine Belegflut erspart: Durch die Umstellung entfalle die Notwendigkeit für entsprechende Aufzeichnungen. Wer abwechselnd Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.
Änderungen wird es auch bei den Veranlagungsarten für Ehepaare geben. Bislang können sich auf sieben verschiedenen Arten steuerlich veranlagen lassen, künftig wird es nur noch vier Möglichkeiten geben.
Klicken Sie sich hier durch die Änderungen des Steuervereinfachungsgesetzes.
Quelle: dapd , AFP , dpa
donner schrieb:
am 23. September 2011 um 19:59:19
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Steuer
Wann wird das Steuergesetz so vereinfacht das es auch der normale Steuerzahler versteht. Denn die Bescheide gehen immernoch unter
Vorbehalt raus. Da geht keiner rann. Alles angebriesene ist eh nur Blendwerk. Das tut den Lobbyisten nicht weh.
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Riese@ schrieb:
am 23. September 2011 um 18:32:08
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ein Trugschluß
was als neu und leichter angepriesen wird - ist heutzutage noch schwerer und noch komplizierter - dafür sorgen schon unsere Beamten
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SLKL60 schrieb:
am 23. September 2011 um 18:02:46
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Schützen und hüten...
Da möchte ich noch erwähnen, dass diese nur von Lobbyisten regierte Republik natürlich das Heer der Steuerberater schützen muß......
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