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Sterbehilfe: Witwer klagt nach Verweigerung einer Todesdosis

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Witwer klagt nach Verweigerung einer Todesdosis

24.11.2010, 08:53 Uhr | Von Jutta Hartlieb, AFP

Menschenrechtsgericht prüft Sterbehilfe-Streit in Deutschland (Foto: imago)

Menschenrechtsgericht prüft Sterbehilfe-Streit in Deutschland (Foto: imago)

"Das war kein Leben mehr, das war Folter, Tag und Nacht." So beschreibt Ulrich Koch im Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die letzten Lebensjahre seiner querschnittsgelähmten Frau. Weil die deutschen Behörden der Schwerstbehinderten den Erwerb einer tödlichen Dosis Schlafmitteln verweigerten, nahm das Paar im Februar 2005 eine beschwerliche Reise in die Schweiz auf sich. Mit Hilfe der Organisation Dignitas setzte die damals 55-Jährige dort ihrem Leben ein Ende.

Der Witwer aus Braunschweig kämpft seither vor Gerichten gegen die deutsche Sterbehilfe-Praxis. Nachdem der Bundesgerichtshof im November 2008 seine Beschwerde für nicht zulässig erklärte, zog der ehemalige Exportkaufmann vor das Menschenrechtsgericht, das ihn am Dienstag anhörte. Nach seiner Überzeugung hat Deutschland gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf Schutz des Privatlebens garantiert. Dazu gehöre auch das Recht, selbstbestimmt und in Würde zu sterben.

Leben war unerträglich

Seine Frau habe ihrem Leben ein Ende setzen wollen, weil es für sie unerträglich geworden sei, betont der 67-Jährige. Sichtlich bewegt schildert er das Martyrium der ehemaligen Rechtsanwaltsgehilfin. Sie war im April 2002 vor ihrem Haus so unglücklich auf den Kopf gestürzt, dass sie sich das Genick brach. Seither war die Mutter einer heute 29 Jahre alten Tochter querschnittsgelähmt, wurde künstlich beatmet und ernährt. Die Kranke sei rund um die Uhr betreut worden.

Einige Monate nach dem Unfall habe sie zum ersten Mal den Wunsch geäußert, ihrem Leiden ein Ende zu setzen, erzählt der Witwer. Allein sei sie dazu aber nicht in der Lage gewesen. "Ich wollte ihr helfen, aber mit einer sicheren Methode." Auch habe er das Pflegepersonal, das die Kranke "24 Stunden am Tag überwachte", nicht in Schwierigkeiten bringen wollen. "Daher hat meine Frau ganz offiziell einen Antrag gestellt - sie wollte eine Erlaubnis, um eine mit Sicherheit tödliche Dosis an Schlafmitteln kaufen zu können." Nach der Weigerung des Bundesamtes für Arzneimittel habe seine Frau ihn angefleht, sie verhungern zu lassen oder mit einem Kissen zu ersticken. "Das habe ich nicht fertiggebracht", sagt Koch.

Stattdessen organisierte er die Reise in die Schweiz und begleitete seine Frau auf ihrem letzten Weg. In der Schweiz wurde die 55-Jährige schließlich von ihrem Martyrium befreit. Doch ihr größter Wunsch, bei sich zu Hause im Kreise ihrer Familie friedlich einzuschlafen, sei ihr versagt worden, betont Koch. Die Schuld dafür gibt er den deutschen Behörden. Sie hätten nicht nur die Rechte seiner Frau verletzt, sondern auch seine eigenen. "Wir waren 25 Jahre lang verheiratet, ich habe mit ihr gelitten."

"Kein Grundrecht auf Sterben"

Das Leiden des Paares bestreitet auch Christian Walter, der Rechtsvertreter der Bundesregierung, nicht. Härtefälle wie diese seien immer eine "Herausforderung" für die Justiz. Daraus könne aber keine "Verpflichtung des Staates zur Sterbehilfe" abgeleitet werden. In Deutschland würden weder Selbstmord noch die Beihilfe dazu als Straftaten gewertet, betont der Jurist. "Es geht hier aber um die Rolle des Staates." Aus dem Recht eines Menschen, seinem Leben ein Ende zu setzen, könne nicht abgeleitet werden, dass der Staat ihm dabei helfen müsse.

Ähnlich hatte dies auch der Gerichtshof für Menschenrechte in einer ersten Entscheidung zur Sterbehilfe gesehen. Er wies 2002 die Beschwerde einer todkranken Britin ab, die mit Hilfe ihres Mannes sterben wollte. Die Straßburger Richter stellten sich damals hinter die britischen Behörden, die dies verboten hatten. Es gebe "kein Grundrecht auf Sterben - sei es durch die Hand eines Dritten oder mit Hilfe einer öffentlichen Autorität", stellten sie fest.

Trotz dieses Urteils gibt sich der Braunschweiger Witwer optimistisch. Die Straßburger Richter hätten wohl verstanden, in welch verzweifelter Lage seine Frau und er selbst gewesen seien. "Ich denke, das werden sie berücksichtigen."


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Quelle: AFP

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Kommentare (13)

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Thema: "Sterbehilfe: Witwer klagt nach Verweigerung einer Todesdosis"

Fridolin schrieb: am 23. November 2010 um 20:29:37
(1) (0) Sterbehilfe
ist ein schwieriges Thema. Aber ich mußte leider erleben, wie sich meine Eltern und auch meine Beiden Tanten durch hoffnunglosen
Krebs dahin quälen mußten. Bis der eigene Körper versagte. Von daher kann ich Sterbehilfe nur befürworten um würdig zu Sterben. Warum aus gerechnet dieser Staat sich dagegen so streubt ist mir unklar. Weil dieser Staat gesunde Menschen bewußt in den Tot schickt in dem er Mörder und Phychopaten mit allen Mitteln begnadigt. Da paßt doch etwas hier in der BRD nicht mehr?
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Klaus schrieb: am 23. November 2010 um 20:10:40
(1) (0) EuGH zur Sterbehilfe
Dieser Unrechts-Gerichtshof für Menschenrechte hat in den letzten Jahren wirklich viele Fehlurteile produziert und
dadurch viel Leid verursacht. Ich bin mir sicher, dass auch dieser Prozess kein menschen-würdiges Ende haben wird....
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sandra schrieb: am 23. November 2010 um 19:49:23
(1) (0) sterbehilfe
seltsam: ein hund wird eingeschläfert, wenn er leidet! ein mensch muss vor sich hinvegetieren und "verrecken" .... eine schande....

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