Berliner Stadtschloss: So soll es aussehen (Foto: BBR/Stella)Das Berliner Stadtschloss darf nach den Plänen des italienischen Architekten Franco Stella wieder aufgebaut werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte den Weg für den italienischen Architekten frei. Nach mündlicher Verhandlung wies der Vergabesenat des Oberlandesgerichts die Vorwürfe eines im Wettbewerb unterlegenen Architekten zurück, die Eignung des eher unbekannten Stella sei vor der Vergabe des Bauauftrages nicht ausreichend geprüft worden.
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Auch die Tatsache, dass der Architekt aus Vicenza zur Durchführung des 480-Millionen-Euro-Baus eine Projektgesellschaft mit zwei großen Architekturbüros gründete, bewertete das Gericht als unproblematisch. Denn nach den Vertragen liege die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis in architektonischen Fragen eindeutig bei dem Italiener.
Dennoch muss der Vertrag zwischen dem Bundesamt für Bauwesen und dem Architekten neu geschlossen werden - allerdings eher aus formalen Gründen. Die im Architektenwettbewerb unterlegenen Mitbebewerber waren nicht vorher über den Vertragsschluss mit Stella informiert worden. Dies widerspreche dem Vergaberecht, meinten die Düsseldorfer Richter. Der neue Vertragsabschluss könne aber rasch, unkompliziert und ohne lange Fristen erfolgen, betonte das Gericht.
Zweifel an Qualifikation
Stella hatte vor fast genau einem Jahr überraschend den Architektenwettbewerb für die Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses gewonnen. Kurz darauf waren jedoch Zweifel an der ausreichenden Qualifikation des bisher international nicht groß in Erscheinung getretenen Italieners laut geworden. Nach einer Beschwerde des im Wettbewerb unterlegenen Architekten Hans Kollhoff hatte das Bundeskartellamt den Vertrag mit Stella für nichtig erklärt.
Gericht: Weisungsbefugnis liegt bei Stella
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung der Bonner Behörde auf. Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks betonte, der Auftraggeber habe einen beträchtlichen Bewertungsspielraum bei der Auftragsvergabe. Denn schon aus praktischen Erwägungen dürften die Anforderungen an eine Eignungsprüfung nicht überspannt werden. Der Vorwurf, durch die Einbeziehung zweier großer Architektenbüros in die Projektplanung habe Stella praktisch die gesamten Planungsleistungen an Dritte übertragen, die überhaupt nicht am Architektenwettbewerb teilgenommen hätten, wies das Gericht ebenfalls zurück. Aus den Verträgen gehe eindeutig hervor, dass die Weisungsbefugnis letztlich bei Stella liege.
Gesamtkosten in Höhe von über 550 Millionen Euro
Die Kosten für die geplante Rekonstruktion des Schlosses, das an drei Seiten die historischen Fassaden wieder aufnimmt, werden zurzeit auf rund 480 Millionen Euro beziffert. Der Bund beteilige sich mit 368 Millionen Euro, das Land Berlin mit 32 Millionen Euro. 80 Millionen Euro sollen über Spenden finanziert werden. Für die Ausstattung und Einrichtung des Schlosses gibt der Bund den Angaben zufolge noch einmal 72 Millionen Euro, womit sich die Gesamtkosten für den Stadtschloss-Bau auf 552 Millionen Euro erhöhen. Nach seiner Fertigstellung soll das Gebäude als Kunst- und Begegnungsstätte dienen. Es soll die außereuropäischen Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beherbergen und damit die nahe gelegenen Stätten der Museumsinsel ergänzen. Zudem sollen in das Humboldtforum ein Museum zur Geschichte des Schlosses, die Kinder- und Jugendabteilung der Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie Einrichtungen der Humboldt-Universität einziehen.