Das kleine Eisbärmädchen Flocke ahnt wohl kaum etwas von dem Wirbel um seinen Namen (Quelle: dpa)Die Vermarktung von Eisbärenbaby Flocke bleibt weiterhin fest in den Händen der Stadt Nürnberg. Im Lizenzstreit gegen einen Allgäuer Hersteller von Kräuterbonbons setzte sich die Stadt am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth durch. Das Unternehmen, das Markenrechte für den Namen Flocke angemeldet hatte, darf demnach nicht mit den Bezeichnungen "Flocke, der Eisbär", "Eisbär Flocke" und "Flocke, das Eisbärenbaby" für seine Produkte werben. Wie der Vorsitzende Richter sagte, wollte die Firma mit ihrer Markenanmeldung lediglich "absahnen".
Das Gericht bestätigte damit eine von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Firma Fair Field aus dem bayerischen Burgberg. Nach Ansicht des Richters hatte die Firma die Vermarktung von Flocke-Merchandising-Produkten aus reinen Spekulationszwecken angekündigt. Zudem präzisierte das Gericht, welche Artikel mit dem Namen Flocke künftig ausschließlich von der Stadt Nürnberg vermarktet werden dürfen. Dazu gehören Spiele und Plüschtiere ebenso wie Reisedienste, bespielte Bild- und Tonträger, aber auch Gebrauchsartikel aller Art wie Teller, Tassen, T-Shirts, Kosmetik oder Nahrungsmittel.
Keine Chance für "Trittbrettfahrer"
"Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil und fühlen uns bestätigt", sagte der städtische Pressesprecher Siegfried Zelnhefer. Aus Sicht der Stadt hätten nach diesem Urteil andere "Trittbrettfahrer" bei der Vermarktung von Flocke keine Grundlage mehr. Die Stadt wolle eine Vermarktung mit Nachhaltigkeit, die für den Tiergarten und die Stadt passend sei.
Kommune bekommt Vorrang
Der Richter sagte, die Firma habe die Stadt bei der Vermarktung behindern wollen, um daraus Profit zu schlagen. Außerdem habe die Kommune als Betreiber des Tiergartens bei der Vermarktung des Eisbären den Vorrang.
Stadt war schneller
Die Firma Fair Field hatte geltend gemacht, sie habe schon am 13. Januar die entsprechenden Markenrechte für Flocke beim Patentamt angemeldet. Die Stadt Nürnberg konnte aber ihrerseits belegen, dass sie bereits am 10. Januar, zwei Tage nach der Trennung des Eisbärenbabys von seiner Mutter, die Markenrechte für Flocke beim Deutschen Patent- und Markenamt erworben hatte. Der Name für das Eisbärenbaby wurde am 18. Januar offiziell bekanntgegeben. Daraufhin hatte die Firma umgehend ihre Rechte an dem Namen Flocke bei der Stadt Nürnberg eingefordert.