10.01.2011, 16:34 Uhr | DAPD
Göttingen (dapd-nrd). Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat einen 20-jährigen Aktivisten aus der linken Szene für die Abnahme einer DNA-Probe zur Fahndung ausgeschrieben. Der 20-Jährige sei offenbar untergetaucht, um keine DNA-Probe abgeben zu müssen, sagte Oberstaatsanwalt Hans Hugo Heimgärtner am Montag in Göttingen. "Nun fahndet die Polizei nach ihm, um ihm zwangsweise die Speichelprobe abzunehmen." Das Landgericht Göttingen hatte die Speicherung des DNA-Profils des jungen Mannes angeordnet. Dagegen hatte dieser erfolgslos das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Es sei das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft für die Abgabe eine DNA-Probe eine Fahndung eingeleitet habe, berichtete Heimgärtner. Falls die Fahndung erfolgreich sei, werde der 20-Jährige nach Abgabe der Speichelprobe wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der jungen Mann sei im Zusammenhang mit Demonstrationen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung bereits verurteilt worden, sagte Heimgärtner weiter. Weil er einen Böller auf einen Polizisten geworfen haben solle, werde gegen ihn zudem wegen einer weiteren Körperverletzung ermittelt. Da in Zukunft ähnliche Straftaten zu befürchten seien, solle sein DNA-Profil vorsorglich gespeichert werden. Die Grünen im niedersächsischen Landtag hatten die gerichtliche Anordnung, bei dem 20-Jährigen eine DNA-Probe zu nehmen, als unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kritisiert.
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