13.10.2011, 12:15 Uhr
Das neue, von Schwarz-Gelb beschlossene Wahlrecht ist am Freitag Thema im Bundesrat (Quelle: dpa)
Mit dem neuen, von Schwarz-Gelb beschlossenen Wahlrecht droht die Zahl der Überhangmandate im Bundestag laut SPD auf ein Rekordniveau zu steigen. "Wenn jetzt Bundestagswahlen stattfinden würden, gäbe es so viel Überhangmandate wie nie zuvor", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, der "Frankfurter Rundschau".
Nach einer Hochrechnung des Erlanger Politikwissenschaftlers Stephan Klecha für die SPD-Fraktion, die sich auf die Forsa-Umfrage vom 12. Oktober stützt, würden bei einer Bundestagswahl aktuell 31 Überhangmandate anfallen. Bei der Wahl 2009 waren es 24 und 2005 noch 16 Überhangmandate gewesen.
Allerdings würde der Berechnung zufolge - anders als bei der Wahl 2005 - nicht nur die Union von den Überhangmandaten profitieren: Von den 31 Sitzen würden 17 auf CDU/CSU und 14 auf die SPD entfallen.
"Das verzerrt den Wählerwillen", kritisierte Oppermann. Er sei überzeugt, dass das neue Wahlrecht, das am Freitag im Bundesrat verhandelt wird, verfassungswidrig sei.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte das neue Wahlrecht Ende September im Alleingang im Bundestag durchgesetzt. SPD, Grüne und Linkspartei wollen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land nach den Erststimmen mehr Wahlkreise gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Da Union und SPD in der Regel nicht mehr wie früher Ergebnisse jenseits der 40-Prozent-Marke erzielen, aber weiterhin fast alle Direktmandate gewinnen, ist die Zahl der Überhangmandate massiv gestiegen.
Ziel der Reform ist es aber nicht, die Zahl der Überhangmandate zu verringern, sondern den Effekt des negativen Stimmgewichts einzudämmen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Wenn in einem Bundesland eine Partei Überhangmandate erhält, kann bislang der Fall eintreten, dass sie aufgrund der Verrechnung von Listenmandaten zwischen den Bundesländern insgesamt einen Sitz verliert, obwohl ihr Zweitstimmenanteil gestiegen ist.
In dem neuen Gesetz wird die Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft. Das hat zur Folge, dass die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet werden können.
SPD und Grüne wollen Ausgleichsmandate für andere Parteien, um den Wählerwillen nicht zu verfälschen. Dies könnte aber die Abgeordnetenzahl im Bundestag aufblähen.
Quelle: dpa , dapd , AFP
kit schrieb:
am 13. Oktober 2011 um 20:57:16
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wahlen
ich grüße alle nichtwähler die sich nicht mehr verarschen lassen..
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Küfi schrieb:
am 13. Oktober 2011 um 20:27:59
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Wahlrecht
Diese Sesselkleber sollten lieber mal ein Volksabstimmungrecht bei wichtigen entscheidungen einführen.
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fernkoch schrieb:
am 13. Oktober 2011 um 19:27:05
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Überhangmandate
Ich kann nicht begreifen wie in Bundestagsabgeodneter, obwohl er kein Direktmandat erhalten hat, so an seinem Stuhl kleben
kann.
Also sitzen doch die meisten Politiker aus lauter Provitgier im Bundestag und zwar auf Kosten der Bürger, die für ihr Geld teilweise hart arbeiten müssen.
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