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SPD-Fraktion behält sich Einspruch vor

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SPD-Fraktion behält sich Einspruch vor

16.04.2008, 10:27 Uhr

Online-Durchsuchung: Widerstand aus der SPD (Quelle: dpa) Online-Durchsuchung: Widerstand aus der SPD (Quelle: dpa)Auch nach der Einigung zwischen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern geht der Streit weiter: Die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten ist noch skeptisch. Ihr innenpolitischer Experte Klaus-Uwe Benneter sagte der "Berliner Zeitung": "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor." Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Gesetz richtig angewandt wird.

Online-DurchsuchungLetzter Streitpunkt ausgeräumt
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Kein Eindringen in Wohnungen

Dagegen forderte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach den Koalitionspartner SPD zur Zustimmung auf: "Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis", sagte Bosbach dem Blatt. Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen. Auf Drängen der Sozialdemokraten hatte Schäuble darauf verzichtet, Polizisten den Zutritt zu Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben, um auf deren Computern Überwachungssoftware zu installieren. Die Online-Durchsuchung werde damit "nicht zum stumpfen Schwert", sagte Bosbach der ARD.


Strenge Vorgaben aus Karlsruhe

Die SPD hatte das Eindringen in die Wohnung Verdächtiger bis zuletzt abgelehnt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte ein Sprecher Schäubles. Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Noch im Februar hatten Zypries und Schäuble über Details des BKA-Gesetzes gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt.

"Wir bleiben sehr skeptisch"

Scharfe Kritik kommt von der Opposition: "Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und Rauch auflösen wird", sagte FDP-Fraktionsvize Max Stadler der Zeitung. "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch." Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sagte der ARD: "Unser Privates stirbt ganz offensichtlich scheibchenweise." Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte der "Berliner Zeitung", nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es auch machen muss".

"Pragmatisch und richtig"

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hält den Kompromiss bei der Online-Durchsuchung für "pragmatisch und richtig". Er gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat angenommen werde, sagte Schönbohm am Mittwoch im SWR. Ein Eindringen in Wohnungen muss nach Ansicht des CDU-Ministers jedoch eventuell später erneut diskutiert werden.


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Quelle: dpa

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