19.08.2010, 08:32 Uhr | DDP
Dresden (ddp-lsc). In der schwarz-gelben Landesregierung sorgt der Entwurf zum neuen Polizeigesetz für Streit. Der FDP-Rechtsexperte im Landtag, Carsten Biesok, sagte der in Chemnitz erscheinenden "Freie Presse" (Montagausgabe), dass die Mehrzahl der Forderungen nach Verschärfung des Gesetzes mit der Entwicklung des Landes nicht zu rechtfertigen sei. CDU-Innenexperte Volker Bandmann forderte dagegen: "Das neue Gesetz muss schnell kommen, um Sachsens Bevölkerung besser zu schützen."
Das CDU-geführte Innenministerium will den Angaben zufolge beispielsweise die Wohnraum- und Telefonüberwachung erleichtern und ausweiten, die vom Regierungspartner FDP abgelehnt wird. "So geht die Kriminalität außer in den Grenzregionen in Sachsen seit Jahren zurück, und laut Verfassungsschutz stellen Terrorismus und Verbrechensorganisationen im Freistaat keine Gefahr dar", erklärte Biesok. Weshalb solle deshalb so elementar in die Bürgerrechte eingegriffen werden?
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, mit der Novelle werde auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert. Nach Angaben des Innenministeriums soll das Gesetz mit dem Koalitionsvertrag in Übereinstimmung gebracht werden. Neu sei aber die Einführung von Kfz-Kennzeichen-Erkennungssystemen, die die FDP in der geplanten Form jedoch ablehne, hieß es.
Sachsens Datenschützer sehen die geplante Novelle des Polizeigesetzes in Teilen kritisch. "Wir erwarten, dass der Entwurf nicht hinter dem zurückbleibt, was das Polizeigesetz bisher an Bürgerrechten und grundgesetzlichen Garantien enthält", sagte der Sprecher des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider. "Es gibt keine Notwendigkeit, die Wohnraum- und Telefonüberwachung zu erleichtern und auszuweiten", erklärte er.
Es gebe "keinen praxisrelevanten Anlass für eine Verschärfung", sagte Schneider. Nach seiner Einschätzung wird die Polizei tatsächlich nur selten Telefongespräche zur Gefahrenabwehr überwachen. Deshalb mache eine Ausweitung der Telefonüberwachung auch auf den präventiven Bereich keinen Sinn und "ist verzichtbar". Außerdem gebe es enge verfassungsrechtliche Grenzen, sagte er. Es seien dabei schon oft Gesetze der Staatsregierung vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig kassiert worden.
Die Gesetzgebung müsse vor allem mit Blick auf die Polizeiarbeit nachhaltig, grundgesetzkonform und praxisnah bleiben. Bei der Wohnraumüberwachung selbst müsse die Novelle zunächst den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, "um den Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung gewährleisten zu können".
Die sächsischen Datenschützer haben auch bei den geplanten automatisierten Erfassungssystemen von Kfz-Kennzeichen in Sachsen Bedenken. "Die Erfahrungen zum Beispiel aus Bayern haben gezeigt, dass der Erfolg beschränkt ist", sagte Schneider. Nach einem Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion sollen künftig die Kommunen über Videoüberwachung entscheiden und nicht mehr die Polizei.
Die SPD lehnt nach eigenen Angaben eine schärfere Überwachung ab. Stattdessen solle der Personalabbau bei der Polizei gestoppt und der Opferschutz verbessert werden, sagte die innenpolitische Sprecherin Sabine Friedel. Sie sprach sich abermals für eine Verlängerung der sogenannten Wegweisungsfrist aus. "Damit können häusliche Gewalttäter für zwei Wochen ihrer Wohnung verwiesen werden, so dass das Opfer besser geschützt ist", erklärte Friedel.
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